Verwarnungsgeld wegen schwänzen Trotz erfüllter schulpflicht?

10 Antworten

Du hast bis 18 Jahre Berufsschulpflicht. Daher stimmt es schon so. Wer schwänzt hat Konsequenzen zu tragen

Wenn bereits eine Verwarnung in schriftlicher Form ausgesprochen wurde,mit dem Hinweis,das im Wiederholungsfalle ein Bußgeld ( Tatbestand/ Länderregelung / Erlaß)  erhoben wird,ist das rechtens,wenn Deine Mutter Dich nicht zum Schulbesuch "angehalten " hat.Das ist ein dehnbarer Begriff.Die Schulpflicht wirst nicht erfüllt haben,sonst wäre das rechtswidrig.Sicherlich gehst auf die Berufsschule als Pflichtschule / Arbeiterklasse? Wenn Deine Mutter erklärt,das Du aus dem Hause gegangen bist,es nicht ersichtlich war,das Du schwänzt,ist ein Bußgeld unzulässig.Hier könnte ein Widerspruch gegen das Bußgeld erfolgreich sein.Du musst dann nicht zahlen,wenn Du kein Einkommen hast.Dann musst Du eine Ersatzmaßnahme machen,Beratungstelle aufsuchen,etc.

Lese mal die Rechtsbehelfsbelehrung,die aufgeführt sein muß.Fehlt diese völllig,ist der Bußgeldbescheid formell unzulässig.

Du bist bis 25 Jahren in der Schulpflicht

Nein

Wenn Deine Schulpflicht erfüllt ist, ist Ländersache... es kann also sein, dass dem noch nicht so ist.

Zudem hast Du ja mit der Schule vermutlich einen Vertrag geschlossen (bzw. Deine Mutter) - zu dessen Einhaltung besteht auch eine Pflicht!

Du bist in der Schule angemeldet und folglich auch anwesenheitspflichtig.

Du kannst nicht einfach "beliebig" selbst bestimmen, wann du mal Lust hast zur Schule zu gehen.

Mit den Bußgeldern seid ihr noch gut bedient. Das könnte auch erheblich heftiger ausfallen.