Neueinstellung bei einer BigFour Gesellschaft - Betriebsratsanhörung reine Formsache?

1 Antwort

 Die Stelle war normal ausgeschrieben, ich geh davon aus, dass die professionelle Personalabteilung alle Punkte, die der BR anfechten könnte, vorher geprüft hat, oder? 

Davon sollte man ausgehen können. Der BR ist nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz in der Mitbestimmung. Er kann Einstellungen aber nur die Zustimmung verweigern wenn er gute Gründe nach § 99 Abs. 2 BetrVG hat. Die Zustimmungsverweigerung muss er aber innerhalb einer Woche schriftlich begründen und dem AG mitteilen. Äußert der BR sich nicht innerhalb einer Woche, gilt das als Zustimmung. Der AG hat aber auch bei Ablehnung durch den BR die Möglichkeit die Zustimmung beim Arbeitsgericht zu beantragen und zu ersetzen (§ 99 Abs. 4 BetrVG).

Das ist ja in dem Betrieb nicht die erste Einstellung und ein Betriebsrat legt Neueinstellungen ohne triftigen Grund keine Steine in den Weg. Viel Spass im neuen Job