Nebenkostenguthaben bei Rentenaufstockung an das Sozialamt zahlen?

7 Antworten

Eigentlich musst Du nur den Teil zurückgeben, den das Sozialamt Dir für die Miete bezahlt - wenn es dafür bezahlt.

Das muss doch aufgeschlüsselt sein, wofür die 49 Euro gezahlt werden?

Hi, danke für die schnelle Antwort, Nein, eben das ist nicht aufgeschlüsselt, ist nur eine Aufstockung auf meine jetzt noch "Minderrente" um die "Existenz" zu sichern. Das ist das Problem, wenn ich die anrufen sollte, wollen die natürlich  alles haben :/

@halbbunt

Dann würde ICH das so sehen, dass Du alles behalten kannst.

Für ALG-II-Empfänger gibtes ja Beratungsstellen.

Goole doch mal, ob es bei Euch Beratungsstellen für Grundsicherung gibt. Oder Du fragst mal bei der AWO oder der Caritas - da weiß man sowas auch.

@beangato

Es gibt einen Grudsicherungsbedarf,der setzt sich aus dem Regelsatz und der zulässigen Miete zusammen,davon wird dann das Einkommen wird davon abgezogen,da fehlen dann in dem Fall die 49 Euro,die werden vom Sozialamt als Grundsicherung gezahlt,hätte der Fragestelle nun den Rückzahlungsbetrag weniger als Miete gehabt hätte gar kein Anspruch auf ergänzende Leistungen bestanden,und somit wird der Erstattungsnbetrag nun voll als Einkommen angerechnet,dabei ist es völlig egal wie hoch der Grundsicherungsbetrag ist,bei der Grundsicherung iats es genauso wie bei ALG 2

@andie61

Liest Du eigentlich richtig?

nur eine Aufstockung auf meine jetzt noch "Minderrente" um die
"Existenz" zu sichern.

Von Nebenkosten und Miete steht da nichts.

Selbst im ALG-II-Bezug darf man die Summe behalten,die man aus dem Regelsatz selbst bezahlt.

Und der/die FG zahlt, sagen wir, 98 Prozent aus der Rente selbst. Also müsste er/sei (wenn überhaupt) höchstens 2 Prozent - ca. 13 Euro -  zurückzahlen.

@beangato

Das sehe ich genau so, die Hauptlast trage ich von meiner Rente, die 49 Euro sehe ich eher als Mehrbedarf für das "Leben", also Kleidung, Lebensmittel, etc.

@beangato

,, Selbst im ALG - ll Bezug darf man die Summe behalten,die man aus dem Regelsatz selber bezahlt "

Genau da liegt dann das Problem,hier kommt es nicht darauf an das der FS - hier einen Großteil seines Lebensunterhalts durch seine Rente selber bestreiten kann,sondern darauf ob das Sozialamt seine KDU - als angemessen ansieht oder nicht.

Würde die KDU - nicht angemessen sein und der FS - von seiner Rente bzw.der Regelleistung eine eigene Zuzahlung leisten,dann könnte man die Monate der eigenen Zuzahlung erst einmal von einem Guthaben abziehen.

Ist das aber nicht der Fall,weil die KDU - angemessen ist,aber dem FS - rein rechnerisch durch sein anrechenbares Einkommen keine höhere Aufstockung zusteht,dann ist das wieder ein ganz anderes Ding und es zählt als sonstiges Einkommen und das wird dann entweder im Monat nach dem Zufluss in einem Betrag auf die laufende KDU - angerechnet oder dann auf 6 Monate verteilt.

Das ist dann der Fall,wenn der Leistungsanspruch bei einmaliger Anrechnung entfallen würde,weil das Einkommen / Guthaben höher wäre als die monatliche Leistung / KDU - dann muss zwingend auf 6 Monate verteilt werden.

@isomatte

Du hast ja recht.

Jedoch geht für mich aus der Aufsttellng, die die FG weiter unten gepostet hat, nicht eindeutig hervor, dass die 49 Euro für die Miete gelten.

Die Erstattung wied anteillig verrechnet.

Da das Sozialamt nur einen geringen Teil der Miete übernimmt wird die Verrechnung auch relativ gering sein.

Um das nachrechnen zu können müsstest du aber exakte Zahlen von dir nennen.

Das was du als Aufstockung bekommst bezieht sich auf deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dass anrechenbare Einkommen wird immer zuerst auf den Regelsatz für den Lebensunterhalt angerechnet !

In deinem Fall deckst du also deinen Bedarf nach dem SGB - Xll bis auf die 49 € Aufstockung selber ab und diese werden dir für die KDU - gezahlt.

Dein Guthaben von 586 € gilt als sonstiges Einkommen und wird in der Regel im Monat nach dem Zufluss mindernd auf die laufende KDU - angerechnet.

Da dein Guthaben die monatliche Aufstockung für die KDU - übersteigt,muss dieses Guthaben zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum gleichmäßig verteilt werden.

Wenn du Glück hast wird der Rest deiner 586 € nach den 6 Monaten der Anrechnung zum Vermögen,weil deine Aufstockung so gering ist,wenn du Pech hast steht dir solange keine Aufstockung zu bis dein Guthaben rechnerisch aufgebraucht ist.

Also im günstigsten Fall würden dann 6 Monate x 49 € = 294 € angerechnet und nach diesen 6 Monaten würdest du ggf.deine 49 € Aufstockung wieder bekommen bzw.etwas mehr,weil sich ab 01.01.2018 die Regelleistung wieder erhöht.

Also, ich habe das jetzt mal aus meiner Akte gnommen und schreibe hier jetzt einmal die "Berechnung der Sozialhilfe" = Mehrbedarf rein:

01.03.2016
Regelsatz: 404,00 €
Mehrbedarf Warmwasser : 9,29 €
Miete: 316,16 € (Gesamtbedarf)

Anzurechnendes Einkommen:
Erwerbsminderungsrente: 675,30 €

abzüglich: 4.05 € (warum auch immer)

Berechnung der mtl. Gesamtleistung 58,64 €

Der Betrag hat sich auf 49,16 € gemindert, weil die Rente gestiegen ist!

So ist die Zusammensetzung, jetzt nur die Frage, was kann das Sozialamt von der Nebenkostenrückerstattung fordern, einen Teil oder alles?

Hast du evtl.eine Hausratversicherung die monatlich fällig wird und berücksichtigt wird,also von deiner anrechenbaren Rente abgezogen wird !

Es kommt normalerweise nicht darauf an wie viel du selber zahlst,darauf käme es nur dann an,wenn das Sozialamt deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) nicht mehr anerkennen würde,weil die KDU - nicht angemessen ist.

Würde dir das Sozialamt dann angenommen pro Monat 40 € weniger zahlen und du hast für den Abrechnungszeitraum diese 40 € aus deiner Rente selber zugezahlt,dann könntest du von deinem KDU - Guthaben erst einmal angenommen 12 Monate x 40 € = 480 € abziehen,der Rest würde dann im Normalfall in einem Betrag auf deine laufende KDU - angerechnet.

Also wenn deine KDU - höher ausfallen würde als der anzurechnende restliche Betrag,ansonsten müsste der Rest auf 6 Monate gleichmäßig verteilt werden.

Wie in deinem Fall bei 586 € und den angenommenen 480 € eigene Zuzahlung aus deiner Rente,da wären dann noch 106 € übrig und da du nur monatlich 49 € für die KDU - bekommst würde dein Leistungsanspruch entfallen,wenn es in einem Betrag angerechnet würde.

Deshalb müssten dann diese 106 € auf 6 Monate Bezugszeitraum gleichmäßig verteilt werden,also zumindest dann die ersten 5 Raten und die 6 der verbleibende Betrag,wenn es sich nicht gleichmäßig verteilen lässt.

Dieser anrechenbare Betrag würde dann über den 6 monatigen Zeitraum von deinen 49 € abgezogen und es würde dann für die nächsten 6 Monate nur noch den Differenzbetrag geben.

Hat das Sozialamt aber deine KDU - als angemessen angesehen und deinen Bedarf nach deiner tatsächlichen KDU - und deinem anrechenbarem Einkommen berechnet,dann kommt es nicht darauf an was du selber zugezahlt hast,da zählt dann nur wie beim ALG - 2 vom Jobcenter der Zufluss ( Zuflussprinzip ) von Einkommen auf dem Konto.

Aus welcher Zeit dieses dann stammt ist völlig irrelevant.

Es würde also auch als Einkommen zählen wenn man z.B. die ganzen Jahre alles selber gezahlt hat,dann angenommen seinen ALG - 1 Anspruch aufgebraucht hat und danach in ALG - 2 fallen würde.

Bekommt man dann im Leistungsbezug oder im Monat der ALG - 2 Antragstellung ( weil der ALG - 2 Antrag auf den 1.des Antragsmonats zurück wirkt ) eine Jahresendabrechnung die sich auf die KDU - bezieht,dann gilt diese als einmaliges Einkommen und würde auf die laufende KDU - wie beschrieben angerechnet.

Deine 586 € werden also ( wenn diese oben genannte Ausnahme der eigenen Zuzahlung bei unangemessener KDU - nicht zutreffen würde ) auf jeden Fall min.auf die nächsten 6 Monate angerechnet,also für die nächsten 6 Monate würdest du deine 49 € sicher nicht mehr bekommen.

Das wird Dir komplett als Einkommen angerechnet werden,die 49 Euro werden jetzt ersteinmal komplett mit den 586 Euro aufgerechnet werden.

Das heißt, die zahlen dann solange nicht mehr, bis die 586 Euro aufgebraucht sind? Im Umkehrschluß trage ich doch von meiner Rente die Hauptlast, zu fast 99% ...

@halbbunt

Da ist es egal wievieel das Amt zahlt,auch wenn es nur ein Euro wäre müsstest Du das komplett anrechnen lassen.Hättest Du den Betrag weniger an Miete bezahlt dann hättest Du auch keinen Anspruch auf ergänzende Grundsicherung gehabt,die nächste 9 Monate wirst Du Dir das anrechnen lassen müsen,nur 9 Monate das ab Januar der Regelsatz um 7 Euro angehoben wird

@andie...

Hast Du einen Link dazu? Oder Erfahrung? Behaupten kann man vieles.

@andie61

Denn die Kosten der Unterkunft einschließlich der Nebenkosten habe der beklagte Sozialhilfeträger in vollem Umfang aus Sozialhilfemitteln er­bracht.

Auszug aus Deinem Link.

Bei der/dem FG ist das höchstwahrscheinlich nicht der Fall.

@andie61

Aus sozialrechtexperte.blogspot.de:

Denn die Kosten der Unterkunft einschließlich der Nebenkosten habe der beklagte Sozialhilfeträger in vollem Umfang aus Sozialhilfemitteln er­bracht...
******************
Da liegt das Problem, denn ich zahle ja die Miete, Heizung und Strom selber, wofür die 49 Euro zu verwenden sind, wird mir NICHT mitgeteilt und ist auch nicht schriftlich hinterlegt, die bekomme ich quasi *zur freien Verwendung = Austockung* , aber wofür, steht nirgends!




@halbbunt

Es bringt doch nichts jetzt hier rumzudiskutieren,das Amt wird von Dir die Abrechnung spätesten bei einem Antrag auf Weiterbewilligung fordern und Dir das dann anrechnen,das ist gängige Praxis,Du kannst dann ja Widerspruch dagegen einlegen.

@andie61

Auch, wenn es gängige Praxis sein sollte, ist es nicht korrekt.

@andie61

Wisst Ihr, es kommt mir nun wirklich nicht dauf an, nur ich hasse Grauzonen oder Zonen, wo man zwischen den Stühlen steht, werde am Montag mal im Sozialbüro (heißt hier so), anrufen und vernünftig fragen, was und wie man es machen kann, bisher haben die mir auch immer geholfen, war ja jetzt nur eine grundsätzliche Frage, die auch viele hilfebedürftige beschäftigen könnte.
Ich gehe jetzt erstmal OFF, Dankeschön EUCH, bis morgen ;)
GUTE Nacht :)

@halbbunt

Wenn jetzt der Betrag als Nachzahlung gefordert worden wäre dann hätte das Amt diese auch voll übernehmen müssen und hätte das auch getan,somit ist dann doch auch logisch wenn man was zurückbekommt das es dann auch ans Amt zurückgeht,nur da würde es keine Diskusionen geben wenn es darum geht das  was übenommen wird,da kennt dann auch jeder seine Rechte.