Nebenkostenguthaben bei Rentenaufstockung an das Sozialamt zahlen?
Ich erhalte zur Zeit eine volle Erwerbminderungsrente, das Sozialamt der Stadt Dortmund stockt dies um ca. 49,00 € monatlich auf, nach SGB XII. Meine Miete, wie Strom und Heizkosten trage ich selber, wobei ich vermute das in den 49,00 € vom Sozialamt auch dafür ein geringer % Satz enthalten ist.
Jetzt habe ich eine Nebenkostenabrechnung von meiner Hausverwaltung mit einem Guthaben von 586,00 Euro erhalten, muss ich diese jetzt komplett an das Sozialamt Dortmund überweisen oder wie verhält sich das nun, denn, wie geschrieben, trage ich ja zu 98% die gesamten Belastungen, außer die 49,00 € mtl. vom Sozialamt.
Wäre super, wenn Ihr mir da was zu sagen könntet,
LG Sven
7 Antworten
Eigentlich musst Du nur den Teil zurückgeben, den das Sozialamt Dir für die Miete bezahlt - wenn es dafür bezahlt.
Das muss doch aufgeschlüsselt sein, wofür die 49 Euro gezahlt werden?
Die Erstattung wied anteillig verrechnet.
Da das Sozialamt nur einen geringen Teil der Miete übernimmt wird die Verrechnung auch relativ gering sein.
Um das nachrechnen zu können müsstest du aber exakte Zahlen von dir nennen.
Das was du als Aufstockung bekommst bezieht sich auf deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dass anrechenbare Einkommen wird immer zuerst auf den Regelsatz für den Lebensunterhalt angerechnet !
In deinem Fall deckst du also deinen Bedarf nach dem SGB - Xll bis auf die 49 € Aufstockung selber ab und diese werden dir für die KDU - gezahlt.
Dein Guthaben von 586 € gilt als sonstiges Einkommen und wird in der Regel im Monat nach dem Zufluss mindernd auf die laufende KDU - angerechnet.
Da dein Guthaben die monatliche Aufstockung für die KDU - übersteigt,muss dieses Guthaben zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum gleichmäßig verteilt werden.
Wenn du Glück hast wird der Rest deiner 586 € nach den 6 Monaten der Anrechnung zum Vermögen,weil deine Aufstockung so gering ist,wenn du Pech hast steht dir solange keine Aufstockung zu bis dein Guthaben rechnerisch aufgebraucht ist.
Also im günstigsten Fall würden dann 6 Monate x 49 € = 294 € angerechnet und nach diesen 6 Monaten würdest du ggf.deine 49 € Aufstockung wieder bekommen bzw.etwas mehr,weil sich ab 01.01.2018 die Regelleistung wieder erhöht.
Also, ich habe das jetzt mal aus meiner Akte gnommen und schreibe hier jetzt einmal die "Berechnung der Sozialhilfe" = Mehrbedarf rein:
01.03.2016
Regelsatz: 404,00 €
Mehrbedarf Warmwasser : 9,29 €
Miete: 316,16 € (Gesamtbedarf)
Anzurechnendes Einkommen:
Erwerbsminderungsrente: 675,30 €
abzüglich: 4.05 € (warum auch immer)
Berechnung der mtl. Gesamtleistung 58,64 €
Der Betrag hat sich auf 49,16 € gemindert, weil die Rente gestiegen ist!
So ist die Zusammensetzung, jetzt nur die Frage, was kann das Sozialamt von der Nebenkostenrückerstattung fordern, einen Teil oder alles?
Das wird Dir komplett als Einkommen angerechnet werden,die 49 Euro werden jetzt ersteinmal komplett mit den 586 Euro aufgerechnet werden.