Nebenkostenabrechnung dem Behörden mitteilen?

6 Antworten

Empfänger von Transferleistungen (hier ALG 2 bzw. Harz4) sind verpflichtet, Einnahmen anzuzeigen. Dazu gehören auch Guthaben aus BK-Abrechnungen. Es bringt also de facto nichts, im Winter zu frieren um Kosten einzusparen. Das Eingesparte wird dir wieder weggenommen. Gleiches gilt für Mietminderung. Durch diese sinken deine Kosten, dementsprechend wird das zu viel gezahlte zurückverlangt. Die Minderung war also für die Katz.

Lege nun schnellstens die Abrechnung dem Jobcenter vor. Das wird dir dann zunächst einen netten Brief schreiben, dass du dieses oder jenes verbrochen hast. Aber du darfst den Vordruck zur "Anhörung" ausfüllen und dort auch beantragen, dass du deine "Schulden" abstottern möchtest. Dementsprechend bekommst du von der Kasse eine entsprechende Zahlungsaufforderung. Es erfolgt also kein sofortiger Gesamtabzug von den Leistungen lt. Bewilligungsbescheid.

Da du weniger Kosten hattest als gezahlt, wird neuer Bescheid entsprechend geringere Leistungen beinhalten.

Im Antrag wird man extra darauf hingewiesen,dass man jede Veränderung in den wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen umgehend mitzuteilen hat,dass nur mal so nebenbei !

Nun zur eigentlichen Frage,dass dein Freund die Miete gekürzt hat ist die eine Seite,die andere wäre wieder das dies dem Jobcenter gemeldet werden hätte müssen,denn dann hätte sich euer Bedarf pro Monat um diese 80 € verringert,dass Jobcenter zahlt nämlich in der Regel nur die angemessenen tatsächlichen gezahlten KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung / Warmmiete.

Das bedeutet dass das Jobcenter so oder so erfahren wird was ihr an Guthaben laut Endabrechnung bekommen hättet und nur das zählt für das Jobcenter,dass der Vermieter diese 2 x 80 € = 160 € vom Guthaben abgezogen hat interessiert das Jobcenter nicht.

Ihr könnt also davon ausgehen das euch diese Gutschrift von 444 € für die nächsten 6 Monate Bezugszeitraum von den laufenden Leistungen abgezogen wird,weil das Guthaben über der monatlichen KDU - liegt,würde das Guthaben geringer sein würde es in der Regel in einem Betrag angerechnet und abgezogen.

Eine Anrechnung erfolgt normalerweise im Monat nach dem Zufluss des Guthabens auf dem Konto,wenn es dem Jobcenter rechtzeitig bekannt gegeben wird.

Also selbst wenn ihr das diesen Monat noch mitteilt,wird frühstens eine Anrechnung ab März 2017 erfolgen können,denn die Anweisungen für die Februar Leistungen sind schon raus.

Wenn ihr dann also ab März 400 € an KDU - zu zahlen habt und das Jobcenter euch angenommen genau diese 400 € zahlen würde,dann würdet ihr die nächsten 6 Monate keine 400 € sondern nur 326 € bekommen,also 74 € x 6 Monate = 444 € weniger.

Mit einer Sanktion solltet ihr nicht rechnen müssen.

Ihr müsst die Nebenkostenabrechnung auf jeden Fall dem Jobcenter vorlegen und dem Jobcenter auch mitteilen dass das Guthaben auf dein Konto überwiesen wurde. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht habt ihr diese Angaben gegenüber dem Jobcenter umgehend zu machen. 

Das Guthaben verringert euren Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld 2. Es wird mit den Leistungen für den Monat verrechnet in dem das Guthaben auf deinem Konto gut geschrieben wurde. Das heißt das ihr dem Jobcenter für diesen Monat Geld zurückzahlen müsst. Vorher bekommt ihr aber erst eine Anhörung. Es kann auch sein das der Sachbearbeiter das Guthaben anders verrechnet. 

Vor allem müsst ihr auch mitteilen das die Miete von euch gemindert wurde und warum. 

Bei den meisten Jobcentern ist es so, das man bei der Beantragung eine Broschüre bekommt in der alles zum Thema Arbeitslosengeld 2 drin steht. Auf einem separaten Unterschriftenblatt bestätigt man das man die Broschüre gelesen und verstanden hat. Darin steht auch das ihr solche Sachen dem Jobcenter melden müsst. Die Aussage das ihr das nicht gewusst habt zählt dann also nicht. 

Da die Rückzahlung auf vorherigen Zahlungen des JC beruht, steht diesem das Guthaben zu. Du / Ihr habt Euch bei Antragstellung verpflichtet alle einkommensrelevanten Fakten mitzuteilen. Und dies solltet Ihr umgehend machen.

Nun weißt du ja, dass du das melden musst! Also meldest du es dem Amt und die verrechnen das Guthaben entsprechend! Da ihr ja die Rückerstattung schon auf dem Konto und könnt somit das, was ihr von Amt weniger erhaltet dadurch ausgleichen

MaikGold  25.01.2017, 11:50

Das Jobcenter ist kein Amt. Ob das umgangssprachlich so gesagt/geschrieben wird, muss mich nicht tangieren, wenn es tatsächlich falsch ist.

SaVer79  25.01.2017, 11:51

Dein Kommentar wird dem Fragesteller sicher ungemein weiterhelfen..... 🙄