Lebenslanges Wohnrecht was ist mit den Nebenkosten?

4 Antworten

Nebenkosten trotz Wohnrecht

Entgegen der allgemeinen Annahme bedeutet ein unentgeltliches Wohnrecht aber keineswegs, dass der Berechtigte keinerlei Kosten zu tragen hat. Für ihn fallen zwar keine Mietaufwendungen oder Ähnliches an, die Nebenkosten muss er aber dennoch übernehmen. So muss derjenige, der die Wohnung bewohnt, selbstverständlich für die gewöhnlichen Nebenkosten aufkommen. Das heißt, der Berechtigte muss die Kosten für Müll, Strom und Wasser selbst tragen und kann hierfür nicht den Eigentümer zur Rechenschaft ziehen.

http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Wohnrecht-Nebenkosten.html

So allgemein lässt sich das nicht beantworten. Es kommt auf den konkreten Text der Vereinbarung an, Ihm entsprechend muss ausgelegt werden, was gilt. Es kann ein lebenslanges WR nur zum Wohnen (also Lebenslanger Kündigungsschutz) sein, es kann ein unendgelliches Wohnrecht sein (wobei in der Regel Betriebskosten zu zahlen sind), es kann auch eine Befreiung von sämtlichen Miet- und Betriesbskosten sein. Das wäre zunächst vom Verkäufer zu offenbaren an Hand der Dokumente. Es ist auch rechtlich noch strittig, ob bei Verkauf durch den derzeitigen Vermieter/Eigentümer das Wohnrecht weiterbesteht. Desweiteren ist zu prüfen, ob es sich um ein** unentgeltliches schultrechtliches Wohnrecht** handelt (das wäre ohne notarielle Beurkundung möglich , s. BGH WuM 82, 212) oder ein dingliches Wohnrecht handelt. Letzteres wäre** im Grundbuch eingetragen). Letzteres wäre beim Kauf unbedingt zu beachten (OLG Hamburg WuM 2004, 492). Das würde / müsste sich im Kaufpreis widerspiegel** (m. E. mindernd).

Also: Dokumente vorlegen lassen und prüfen, erforderlichen falls mit juristischem Beistand.

also sicher weiss ichs nicht, aber logisch betrachtet müsste sie eigentlich für sämtliche nebenkosten selber aufkommen (zumindest anteilig), da das ja nichts mit der wohnsituation an sich zu tun hat sondern eigene ausgaben sind die über die stadt und dergleichen abgerechnet wird?! kann natürlich auch sein dass ich mich irre.... trozdem müsste so ein lebenslanges wohnrecht vertraglich geregelt sein wenn auch nur im testament des verstorbenen.... wenn sie davon so überzeugt ist, dürfte es ja kein problem sein da mal einen blick drauf werfen zu dürfen...

schau mal da: http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Lebenslanges-Wohnrecht.html

hier steht: * Hierbei gilt es aber auch zu beachten, dass die Lastentragung, also die Erhaltung der Sache (§ 1041 BGB) von Gesetzes wegen dem Wohnungsberechtigten obliegt. Dies bedeutet, dass dieser für die gewöhnlichen Kosten für Reparaturen, Heizung, Strom und auch öffentliche Kosten selbst aufkommen muss. Lediglich außergewöhnliche Ausbesserungen müssen vom Eigentümer finanziert werden, obgleich dieser nicht dazu verpflichtet ist, diese durchzuführen. *

Na sicher muss sie keine Nebenkosten zahlen. Lebenslanges Wohnrecht heißt, dass sie jederzeit den Mieter/Käufer rausschmeißen kann, aber nicht drin wohnen muss! Wenn ihr das Haus kauft, müsst ihr alle Kosten übernehmen.

Nise19871 
Fragesteller
 19.03.2012, 00:10

sie bewohnt selber ja nur eine ausgebaute wohnung im haus die obere etage und auch einen teil des unteren bereich würde dann uns gehören

anitari  19.03.2012, 07:49

Lebenslanges Wohnrecht heißt, dass sie jederzeit den Mieter/Käufer rausschmeißen kann,

Wohnrecht heißt das sie das Recht hat dort wohnen kann ohne Miete zu zahlen. Mehr Rechte hat sie nicht.