Nebenjob trotz ausbildung(Probezeit)?

3 Antworten

jetzt sagt das Sekretariat ich darf keinen Nebenjob während meiner Probezeit haben

Das ist schlicht Unsinn!

Auch Auszubildende haben ein Recht darauf, einen Nebenjob auszuüben. Ein generelles Verbot ist rechtswidrig.

Der Arbeitgeber darf eine Nebentätigkeit nur verbieten, wenn sie gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt (z.B. wegen Überschreitung der zulässigen Höchstarbeitszeit), wenn die Arbeit oder Ausbildung dadurch beeinträchtigt wird (z.B. Übermüdung, Unkonzentriertheit) oder wenn es sich um eine relevante Konkurrenztätigkeit handelt.

Allerdings ist der Auszubildende - auch ohne vertragliche Vereinbarung dazu - verpflichtet, den Arbeitgeber aufgrund dessen besonderer Fürsorgepflicht über die Nebentätigkeit zu informieren.

Das Problem für Dich ist nur: Du bist in einer 6-monatigen Probezeit, und in der können beide Parteien das Ausbildungsverhältnis fristlos beenden, ohne dass es eines besonderen Kündigungsgrundes bedürfte. Inwieweit Du Dir also erlauben kannst, in dieser Frage gegen Deinen Arbeitgeber zu opponieren, wenn es zu keiner gütrlichen Einigung in Deinem Sinne kommt, kann ich nicht beurteilen - "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...

Was Berlina geschrieben hat, ist schon mal das Wichtigste. Wenn in deinem Vertrag nichts über Nebenbeschäftigung drin steht, gilt normalerweise, dass der Arbeitgeber über eine Nebentätigteit informiert werden muss.

Hinzukommt natürlich noch, dass deine Nebentätigkeit in keiner Weise deine Arbeit bzw. den Schulbesuch beeinträchtigen darf. Man kannz.B. nicht sagen: Samstag kann ich keinen Dienst machen, weil ich da im Nebenjob arbeiten muss.

https://www.ausbildungspark.com/ausbildungs-abc/nebenjob-ausbildung/

Schlecker030 
Fragesteller
 26.05.2020, 18:36

Es geht um die Probezeit

Familiengerd  26.05.2020, 20:45
Wenn in deinem Vertrag nichts über Nebenbeschäftigung drin steht, gilt normalerweise, dass der Arbeitgeber über eine Nebentätigteit informiert werden muss.

Nein, umgekehrt ist es richtig: Ein Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber nur dann über eine Nebentätigkeit informieren, wenn das vertraglich so vereinbart wurde oder wenn die Gefahr von Kollisionen mit Interessen des Arbeitgebers besteht.

Bei Auszubildenden ist das anders: Sie sind - auch ohne vertragliche Vereinbarung dazu - verpflichtet, den Arbeitgeber aufgrund dessen besonderer Fürsorgepflicht über die Nebentätigkeit zu informieren.

Deine Ausbildung hat ne 40-42 Stunden Woche. Rechtlich darfst du nur 48 Stunden die Woche machen.

Wenn du also mehr wie 6-8 Stunden für den Nebenjob aufbringst, mußt du ihn kündigen.

Schlecker030 
Fragesteller
 26.05.2020, 18:06

Das ist aber nicht wirklich ne Antwort auf meine Frage

maria38000  26.05.2020, 18:19
@Schlecker030

Die 48 Stunden gelten auch nur Erwachsene, also ´ber 18jährige.

Schlecker030 
Fragesteller
 26.05.2020, 18:42
@maria38000

Es geht um die Probezeit

maria38000  26.05.2020, 18:57
@Schlecker030

Ob Probezeit oder Ausbildungszeit später - ist egal. Auf jeden Fall ist es so, dass der Arbeitgeber die Nebentätigkeit untersagen kann. Hast du den Link mal gelesen?

berlina76  26.05.2020, 19:27
@Schlecker030

In der Probezeit kann dir dein AG ohne Angabe von Gründen von heute auf Morgen kündigen, egal ob du im Recht bist oder nicht. Und als Azubi beträgt die Kündigungsfrist sogar nur einen Tag bzw Fristlos.

Also was willst du. Was ist dir wichtiger? Die Ausbildung oder der Nebenjob?

Familiengerd  26.05.2020, 20:48
@maria38000
Auf jeden Fall ist es so, dass der Arbeitgeber die Nebentätigkeit untersagen kann.

Das ist so allgemein schlicht und einfach falsch und nur unter bestimmten Bedingungen dem Arbeitgeber erlaubt (siehe dazu meine eigene Antwort)

Familiengerd  26.05.2020, 20:50
@berlina76
In der Probezeit kann dir dein AG ohne Angabe von Gründen von heute auf Morgen kündigen

Entscheidend ist nicht, dass er keine Gründe angeben muss - entscheidend ist, dass er erst gar keine Gründe haben muss!