Naturschutzgebiet ( Pferdehaltung) was ist verboten?

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Im Bundesnaturschutzgesetz §23 steht:

Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.

Bei der Ausweisung eines Schutzgebietes, wird eine Schutzgebietsverordnung im amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht. Dort müssten die Ziele des Schutzgebietes und auch die Nutzungsmöglichkeiten formuliert sein.

Genaueres müsstest du bei der Gemeinde oder der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises erfahren.

Danke für das Sternchen. :-)

teppichfetzen darfst du im naturschutzgebiet ganz sicher nicht verteilen... bauschutt übrigens auch nicht.

unterstand ist nicht gleich unterstand.

erkundige dich beim landschaftsverband der zugehörigen wohngemeinde, was dort im einzelnen erlaubt ist und was nicht.

informiere dich auch über die bedingungen fürs einzäunen. ganz sicher darf nicht eine beliebige einzäunung verwendet werden, sondern es gibt vorschriften...

naturschutzgebiete sind in kategorien eingeteilt.

es gibt schutzgebiete, in denen durchaus ein "wetterschutz" oder sogar ein unterstand errichtet werden darf, solange er kein fundament hat.

wie willst du das tränken bewerkstelligen???

ps: stell noch ein paar schafe und ein rind dazu - dann heisst das zusammen mit ein paar ponies "landschaftspflege"... frag nach, ob das geht, dann hast du es eventuell viel einfacher...

Die Nutzung der Beweidung ist sicher gestattet. Jedoch die Errichtung baulicher Anlagen ist sicher verboten ! Das Einbringen von Bauschutt ist also nicht erlaubt ! Dazu kann die Gemeindeverwaltung genauer Auskunft geben. Dort kann man die Bestimmungen erfragen und gegebenenfalls auch Anzeige erstatten.

ich habe es nicht gemacht, sondern jemand anders hat es bereits getan