Name ändern, wie geht es mit den zeugnissen?

2 Antworten

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Namen ändern geht beim Standesamt

Aber Zeugnisse werden nicht geändert, Du bleibst ja immer noch eine geborene/ geborener ......und das steht auch im Pass.

Nur wer im Zeugenschutz ist da steht das nicht drin im Pass, da ist es ein komplett neue Identität.

Aber , da laut Gesetz die Person vor dem Zeugenschutz nicht besser da stehen darf als vorher versucht die Polizei diese Leute immer irgendwie als Hilfsarbeiter unterzubringen.

Wer eine Ausbildung, od ein Studium hat, hat Grösse Schwierigkeiten da wieder ein Zeugnis zu bekommen.

Bei einer Namensäderung ist das vermerkt und es bleiben einem die Abschlüsse.

Georgy01 
Fragesteller
 25.07.2020, 14:39

also bei mir ist es so das ich transgender bin und als mädchen geboren wurde und mich als junge fühle und nach verschiedenen Op`s ein junge werde und auch testosteron bekomme.Dann habe ich einen mädchennamen auf meiner Zeugnissen.Gilt das auch nicht für eine änderung?

Schlauerfuchs  25.07.2020, 14:41
@Georgy01

Normalerweise nicht , ggf beim Standesamt mal fragen was es für Möglichkeiten gibt.

Georgy01 
Fragesteller
 25.07.2020, 14:42
@Schlauerfuchs

Danke.. Darf ich es mit 18 machen weil ich bin gerade 15 oder darf ich es jetzt schon machen`?

Du willst einfach deinen Namen ändern, weil du es so möchtest? Das geht nicht. Da braucht es ganz triftige Gründe, und die erfährst du bei deinem Standesamt.

Bei einer Namensänderung wird nur der Personalausweis, der Pass und der Führerschein geändert. Sonst bleibt natürlich dein alter Name überall bestehen. Du hast ja zu der Zeit z.B. der Zeugnisausstellung noch nicht den neuen Namen gehabt.

Und dann musst du allen, mit denen du Kontakt hast (Bank, Versicherung, Onlinekaufhäusern, Telefongesellschaft, Familienmitgliedern, Freunden usw.) deine Neue Anschrift mitteilen.

Georgy01 
Fragesteller
 25.07.2020, 14:41

ich habe schon triftige Gründe geht es trotzdem mit dem Zeugnissen nicht?

critter  25.07.2020, 14:42
@Georgy01

Keine Chance. Die Namensänderung greift ja nicht in die Vergangenheit.