Nacktfotobesitz strafbar?

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Hallo mancianica,

das Mädchen hat die Bilder selber angefertigt und sie hat Dir die Bilder freiwillig zugesendet. Somit begehst Du mit dem Besitz keine Straftat.

Strafbar währe es nur, wenn Du die Bilder weitergeben oder gar veröffentlichen würdest, aber das ist ja (wie Du schreibst) nicht der Fall.

Insofern brauchst Du Dir zumindest in strafrechtlicher Hinsicht keine Sorgen zu machen.

Allerdings, bist Du verpflichtet intime Bilder zu löschen, wenn sie das wünscht.

Löscht Du die Bilder nicht, könnte sie Dich auf Löschung verklagen. Das ist aber kein Fall für die Polizei, sondern eine reine zivilrechtliche Angelegenheit.

Allerdings ist es recht unwahrscheinlich, dass sie einen Zivilprozess gegen Dich führt, weil sie:

  • mit 15 da drauf angewiesen ist, dass ihre Eltern Klageführer sind und
  • weil bei einem Zivilprozess das Risiko für sie besteht, dass sie auf den Prozesskosten sitzen bleibt.

Aber vom Grundsatz her, könnte sie Dich zivilrechtlich verklagen.

Wenn Du mehr zum Thema Verklagen auf Löschung intimer Fotos wissen willst, schau Dir mal folgenden Link an:

http://gks-rechtsanwaelte.de/aktuelles/anspruch-auf-loeschung-erotischer-aufnahmen/

Dort hat der Rechtsanwalt Herr Geißler Hinweise zu der rechtlichen Seite gegeben.

Schöne Grüße
TheGrow

Solange du sie für dich behältst und sie nicht weitergibst, kann sie nichts machen, da sie die Fotos ja freiwillig an dich geschickt hat. Strafbar wird es nur, wenn du sie anderen Personen zugänglich machst. Was übrigens natürlich auch für sie mit deinen Fotos gilt.

Einfach nicht so einen Müll machen. Du siehst ja was es für Probleme mit sich ziehen kann. Einfach mal vorher überlegen und nicht hinterher.


Solange du sie nicht ins Internet stellst / verschickst, solltest du dir eigentlich keine Sorgen machen. 

"Wenn ich meine eigenen Bilder versende, kann eine Strafbarkeit wegen der Verbreitung von Kinder/Jugendpornografie vorliegen.

Wenn ich Bilder von anderen, ohne deren Einwilligung, verschicke, kommt zusätzlich noch eine mögliche Verletzung deren Persönlichkeitsrechts, des Urheberrecht etc, hinzu, woraus ein Schadensersatzanspruch folgen kann. Hierzu muss das Nacktbild auch nicht pornografisch sein."

Kannst ihr ja mal sagen, dass sie sich selber strafbar gemacht hat, sofern sie noch ein Kind/Jugendliche ist.

bist du 18 kann sie anzeigen und die polizei wird deinen compuer beschlagnahmen

unter 18 wohl kaum ----   dann könnte sie höchstens anzeigen wenn sie ihre bilder irgendwo öffentlich im internet gefunden hat

annahme sie ist keine 18 ---