Nachweis der Kilometer Wohnung-Arbeitsstätte?
Ich habe in meiner Steuererklärung Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend gemacht, 210 Km einfache Fahrt. Die Fahrten machte ich mit meinem Privat PKW, da ich nach der Probezeit in die nähe des Arbeitsplatzes ziehen wollte. Das Finanzamt will jetzt einen Nachweis über die gefahrenen Kilometer. Ich habe mir aber in dieser Zeit ein anderes Fahrzeug gekauft,und dieses wiederum vor 3 Monaten verkauft. Wie soll ich dem Finanzamt jetzt nachweisen das ich diese 210 Km auch tatsächlich gefahren bin? Ich bin nicht zu Fuß gegangen! :-) .
6 Antworten
Dem Finanzamt ist es vollkommen egal, womit Du den Arbeitsweg bewältigt hast. Fahrrad, Rollschuhe, ÖPNV oder zu Fuß.
Anscheinend wird jedoch die zurückgelegte Strecke angezweifelt. Gib also Start- und Zielpunkt an, damit die Entfernung nachgewiesen und überprüft werden kann.
Vergiß alle bisher gegebenen Antworten.
Du hast vermutlich in der Steuererklärung angegeben, die Fahrten mit dem eigenen Pkw durchgeführt zu haben.
Das Finanzamt hat Anweisung, bei täglich hohen Fahrtstrecken den Nachweis zu verlagen, dass auch wirklich ein Pkw genutzt wird. Hintergrund: bei öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. Fahrgemeinschaften erfolgt die Deckelung bei 4.500 €, beim eigenen Pkw gibts keine Deckelung.
du hast doch sicherlich Kaufverträge für das Fahrzeug?
Also vom Ankauf und vom Verkauf. Dort sind i.d.R. die km angegeben. Dies dürfte ausreichen.
Habe die Kaufverträge überprüft, Es wurden keine Km angegeben.
durch Vorlage eines Formulars von Einwohnermeldeamt kannst du nachweisen wo du gewohnt hast, es ist dem FA egal welches verkehrsmittel du benutzt hast.
Frage: Wieviel Tage waren es denn mit 210 Kilometer? Bist Du in der Summe über 4.500,-- € oder nicht?
Ich bin die Strecke an 108 Tagen gefahren.
Ich bin nicht zu Fuß gegangen! :-) .
Selbst das wäre irrelevant. Du kannst pro Kilometer 30 Cent geltend machen. Ich empfehle google maps und einen Drucker.