Nachträgliche Arbeitsnachweise (Tagesberichte)?
Hallo,
meine Mutter war als Hauswart im Gebäude wo Sie auch wohnte angestellt. Seid Februar ist Sie dies nicht mehr. Jetzt verlangt der ehemalige Arbeitgeber Rückwirkend Tagesberichte über die Tätigkeit vom 01.03.18 bis 1. Februar 19. Darf er das? Ich habe nicht mehr den Arbeitsvertrag um dies nachzulesen. Meine Mutter hat den Job ca 10 Jahre gemacht und nicht einen Bericht gebraucht. Da war auch nie die reden von. Aus Amtlichen Gründen habe ich diese Stelle als 2. Job angegeben. Weiss aber auch nicht ob da im Vertrag etwas drin stand. Hoffe einer kann mir weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Ob hier eine Verpflichtung besteht, kann nur der Arbeitsvertrag beantworten.
Gerade bei einem Hauswart ist das aber nicht ungewöhnlich. Diese Kosten werden über die Betriebskosten im Haus umgelegt.
Liegt dann ein Widerspruch vor, wonach ein Mieter bezweifelt, dass die Arbeiten immer erledigt worden sind, kann dies nur über die Arbeitsnachweise widerlegt werden.
Wenn es die 10 Jahre davor keinen Widerspruch gab, gab es auch keine Veranlassung des Arbeitgebers, diese anzufordern.
Kannst du nicht eine Kopie des Arbeitsvertrages beim Arbeitgeber anfordern?
Da ich, genau wie du, nicht weiß, was im Arbeitsvertrag steht, kann ich dazu beim besten Willen nichts sagen.
Ok dann nehmen wir mal an das es drin steht. Dann muss das Verändert worden sein als ich den job übernommen habe. Meine Mutter hat die arbeit verrichtet nur aus Steuer Gründen war ich der Arbeitnehmer. Es sollte alles so bleiben wie zuvor.
Wenn bisher keine gängige Praxis bestand das solche Tagesberichte nötig waren würde ich sagen dass auch jetzt keine Notwendigkeit dazu besteht.
So in etwa denke ich mir das auch. Mal angenommen die hätten den Vertrag geändert wo ich Ihn übernommen habe und es steht drin das ich diese Tagesberichte schreiben muss. Was passiert wenn ich mich weigere bzw. ich mich nicht erinnere. Ich meine es gerade bei Tagesberichten kann ich Rückläufig nicht sagen wann ich ne Birne im Flur oder in der Tiefgarage gewechsel habe
Natürlich kann ich dies machen. Aber kostet mich Zeit die ich nicht wirklich in eine für mich beendete Sache stecken will. Soweit ich weis ist der Arbeitgeber verpflichtet mir sowas zu sagen wenn es 8 Jahre lang nicht so war.