Nachlass, Vergütung Betreuerin Klient Vermögend?
Hallo, meine Frage ist etwas kompliziert.
Im Juni 2016 verstarb meine Oma. Ich war die einzige, die das Erbe nicht ausgeschlagen hat.
Keiner ist davon ausgegangen, dass sie über Vermögen verfügte. Im Gegenteil. Ich bekam Rechnungen für die restliche Miete + Räumung der Wohnung.
Nun, 2 Jahre später (Juli 18) erhalte ich einen Brief vom Amtsgericht. Im Anhang befindet sich ein Schreiben der letzten Betreuerin, die ihr Gehalt vom "Vermögen der Klientin" abziehen möchte. Dieser Anhang ist von März 2017.
Ich bekam nie Informationen über ein Vermögen. Wo würde sich dieses Befinden? Noch bei der Betreuerin? Der Bank? Oder nach 2 Jahren beim Staat? Und hätte ich nicht informiert werden müssen?
Wäre froh über hilfreiche Tipps :)
8 Antworten
Wahrscheinlich ist das nur wieder "Gesetzestext", bei denen ist ja alles Vermögen, sogar die Kleidung des Verstorbenen.Im Endeffekt ist es nur so, dass die Betreuerin ihren letzten Lohn noch nicht erhalten hat.
Rufe doch einfach beim Amtsgericht an und lasse dir erklären, um was es genau geht.
Danke, der Gedanke kam mir auch schon. Ich war nur verwundert, dass keine Kontodaten zur Überweisung angegeben waren. Nur die Info, dass ich 2 Wochen Zeit habe, zu widersprechen dass der der Lohn dem Vermögen entnommen wird.
Daher kam die Vermutung, ob das betreute wohnen ggf. Geld einbehalten haben könnte, welches sie zu Lebzeiten meiner Oma verwalteten.
Oje ,
ruf das Amtsgericht an und frag , aber bring viel Geduld mit
das heißt nicht, daß deine Großmutter GM Vermögen hatte, sondern nur , daß die Betreuerin Geld möchte und meint / hofft, daß da Vermögen sein könnte.
Kurz : auf dich kommen Geldforderungen zu .
Die Betreuerin hätte etwaiges Vermögen deiner GM längst dir oder dem Amtsgericht mitteilen müssen !
Mein Tipp : Geh zu einem Rechtspfleger im Amtsgericht und lass dich beraten.
Eventuell kannst du das Erbe auch jetzt noch ausschlagen.
lies mal hier
Kann ich ein angenommenes Erbe nachträglich ablehnen?https://www.finanztip.de/erbausschlagung/
sieht leider eher schlecht aus :((
Okay, vielen Dank für deine Antwort. Mich hat die Angelegenheit eben total überfordert, deshalb hoffte ich schonmal ein paar hilfreiche Antworten für einen kleinen Überblick zu bekommen 😂
Dann werde ich mich morgen mal als erstes an das Amtsgericht wenden.
Eigentlich findet man in der Wohnung des Verstorbenen irgendwelche Unterlagen von Versicherungen und/oder Sparverträgen und auch Kontoauszüge.
Spätestens da hättest Du ja mal nachhaken können, ob und wo da etwas läuft.
Wurde Dir denn nicht gesagt, ob überhaupt etwas zum Erben da ist? Als mein Vater gestorben ist, zu dem ich überhaupt keinen Kontakt hatte, wurde mir gleich geraten, das Erbe auszuschlagen, weil ich nur Schulden erben würde.
Ich habe keine Information darüber bekommen. Nur dass ich die Möglichkeit habe, es auszuschlagen. Ich ahnte bereits, dass sie Schulden hat, hab es zu dem Zeitpunkt unter anderem aus gesundheitlichen Gründen leider versäumt.. Bin mir bewusst, dass es meine Schuld ist, war nur über diesen Brief nun 2 Jahre später eben verwundert
Du hättest das Erbe aber auch auf den Nachlass beschränken können, dann hätte man prüfen müssen, ob Nachlass vorhanden ist und die offenen Rechnungen wären davon beglichen worden. Fordere die Betreuerin erst einmal dazu auf, dir eine dezidierte Abrechnung vorzulegen, wie sie das "Vermögen" deiner Großmutter verwaltet hat. Dazu ist sie, bzw. der für deine Oma zuständige Rechtspfleger verpflichtet. Klär mit den AG, ob du auch jetzt noch das Erbe auf den Nachlass beschränken kannst, mach das und dann musst du auch keine Rechnung mehr bezahlen, wenn nichts vorhanden ist. Das macht man auch beim AG.
Vermögen dürfte in diesem Falle der gesamte Nachlaß, bestehend aus Sachen, Guthaben und Schulden sein.
Zu den Schulden zählen auch offene Forderrugnen, wie die für die Betreuung.
Dank dessen, dass Sie nicht ausgeschlagen haben, haben Sie diese Verpflichtung geerbt und müssen die auch zahlen.
Danke für die Antwort. Ich hatte leider keine Beziehung zu ihr und war auch nicht in ihrer Wohnung.. Das Erbe nicht auszuschlagen war nur ein Fehler meinerseits