Nachhilfelehrer Honorarkraft Lernstudio Barbarossa Gewerbe?

1 Antwort

Ich kenne dieses Lernstudio nicht und aus deren Seite geht nicht viel hervor...

Aus Sicht des Finanzamtes gilt deine Tätigkeit auf jeden Fall als Freiberufler. Das FA wird dich also nicht zur Gewerbeanzeige drängen.

Das Gewerberecht ist allerdings ein anderes Rechtsgebiet. Und nach dessen Rechtsprechung (zu § 6 GewO) entfällt die Pflicht zur Anmeldung nur bei Lehrtätigkeiten innerhalb des staatlichen Bildungssystems. Die Frage ist nun, untersteht dieses Lernstudio in irgendeiner Weise der Bildungsaufsicht? Dann ist keine Gewerbeanzeige notwendig sonst schon.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung