Zaun gestreift, nur PKW beschädigt, Fahrerflucht?

7 Antworten

na,wenn jetzt noch jemand nach dem zaun schaut und auch beim besitzer meldet ist doch alles ok! denn du hast dich ja versichert das der besitzer zur "tatzeit" nicht zuhause war. sollte der besitzer nun schadensersatzansprüche geltend machen wollen musst du das nur schnell deiner versicherung melden

Am Zaun ist KEIN Schaden erkennbar gewesen

Ob Du da einen Schaden erkennst oder nicht spielt keine große Rolle.

Du hättest dich unverzüglich bei dem Besitzer des Zaunes melden müssen, oder die Polizei über den Unfall informieren, Du bist weggefahren dies kann den Tatbestand unerlaubtes Entfernen vom Unfallort erfüllen, dazu muss Dich nur jemand beobachtet haben und die Polizei informieren.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__142.html

nickname2011 
Fragesteller
 19.03.2013, 09:59

ich denke das deutsche und das österreichische StGB sehen die Sache ähnlich. wohne in Österreich. was wäre deiner meinung nach jetz sinnvoll zu unternehmen?

Hangover003  19.03.2013, 10:02
@nickname2011

Lese mal etwas weiter unten. Es muss ein Gutachter beauftragt werden :DD Ist doch logisch denn du bist kein Zaunspezialist...

Leon97531  19.03.2013, 10:02
@nickname2011

was wäre deiner meinung nach jetz sinnvoll zu unternehmen?

Unverzüglich bei dem Besitzer des Zaunes melden und sagen was passiert ist, wenn tatsächlich nichts am Zaun ist trinkt ihr einen Kaffee zusammen und gut ist ;-)

Leon97531  19.03.2013, 10:05
@Hangover003

Lese mal etwas weiter unten. Es muss ein Gutachter beauftragt werden :DD

Lesen ist nicht Deine Stärke oder ? Habe geschrieben im Zweifel klärt dies ein Gutachter !

Den würde ich als Geschädigter beauftragen.
Zudem Anwaltskosten etc., so wird aus einem geringen Schaden plötzlich eine sehr hohe Summe.

Es würde für das alles schon ein Zeuge ausreichen welcher den Unfall gesehen hat und eine Anzeige bei der Polizei erstattete, ob Du dann noch immer so lachen würdest ?

nickname2011 
Fragesteller
 19.03.2013, 10:06
@Leon97531

der besitzer war gestern nicht zu Hause. und der Vater meiner Freundin hat gesagt er sagt ihm das wenn er wieder zu Hause ist.

Leon97531  19.03.2013, 10:09
@nickname2011

Du solltest Dich mit dem Besitzer in Verbindung setzen, nicht der Vater Deiner Freundin, und das würde ich schnellstens machen.

ich denke eher dass der Zaun Fahrerflucht begangen hat, weil dein Auto ja kaputt ist und nichts am Zaun kaputt ist..... oder so....

Fahrerflucht ist definiert als 'Entfernen vom Unfallort', siehe § 142 Strafgesetzbuch. Den Buchstaben des Gesetzes nach hast du somit Fahrerflucht begangen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__142.html

Hangover003  19.03.2013, 09:42

Es ist definitiv keine Fahrerflucht wenn kein Schaden an fremdem Eigentum entstanden ist.

Leon97531  19.03.2013, 09:54
@Hangover003

Und das kein Schaden am Zaun entstanden ist, hat natürlich der Verursacher erkannt^^

Hangover003  19.03.2013, 10:00
@Leon97531

Ja. Du hast vollkommen recht. Da muss ein Gutachter her. lol. Es ist definitiv kein Vorurteil das deutsche übergenau sind. Wirklich schlimm...

Leon97531  19.03.2013, 10:15
@Hangover003

Sag ma, was bist Du denn für ein Clown ?

Wenn kein großer Schaden passiert ist, muss der Verursacher auch keine Angst vor Kosten haben.

Wenn Du als Geschädigter natürlich kein Ersatz für Deinen entstandenen Schaden haben möchtest, ist das Dein Ding.

Denke aber Du wirst der erste sein der heult und einen Aufschrei macht wenn Dir jemand einen Schaden zufügt und sich verpisst.

Hangover003  19.03.2013, 10:25
@Leon97531

Wenn kein großer Schaden passiert ist

Wo habe ich das denn gesagt? Ich meine wenn überhaupt kein Schaden entstanden ist. Ob da vielleicht ein Schaden entstanden ist oder hätte entstehen können, ist doch völlig uninteressant.

Leon97531  19.03.2013, 10:36
@Hangover003

Ich meine wenn überhaupt kein Schaden entstanden ist

Dies spielt doch keine Rolle, und kann der Verursacher in seinen Augen vor Ort nicht beurteilen !

Ob da vielleicht ein Schaden entstanden ist oder hätte entstehen können, ist doch völlig uninteressant.

In Deinen Laienaugen mag dies so sein.

Aber genau dies spielt in der Frage des unerlaubten Entfernen vom Unfallort eine Rolle, es ist ein Unfall passiert und der Verursacher muss sich bei dem Beteiligten oder Polizei unverzüglich melden.

Ob tatsächlich ein Schaden entstanden ist oder nicht kann nach der Angabe das ein Unfall passiert ist geklärt werden, aber nicht einfach auf Verdacht "türmen".

PatrickLassan  19.03.2013, 11:00
@Hangover003

Es ist definitiv keine Fahrerflucht wenn kein Schaden an fremdem Eigentum entstanden ist.

Dann lies dir den § 142 StGB lieber noch mal durch.

Hangover003  19.03.2013, 17:59
@Leon97531

Trotzdem könnte er im Nachhinein keine Anzeige mehr dafür bekommen.

Leon97531  19.03.2013, 18:26
@Hangover003

Trotzdem könnte er im Nachhinein keine Anzeige mehr dafür bekommen.

Bitte was ?
Unerlaubtes entfernen vom Unfallort ist nur im nach hinein möglich, sonst wäre es ja kein unerlaubtes entfernen vom Unfallort.

Schreib doch bitte nichts wenn Du dich nicht auskennst, wird ja absolut lächerlich was Du vom Stapel lässt.

Anton96  22.03.2013, 21:58
@Hangover003

Das kannst du natürlich anhand des Gesetzestext belegen oder kannst zumindest ein Urteil nennen das so etwas besagt. Der Unfallverursacher ist mit Sicherheit nicht die geeignete Person die entscheiden soll ob ein Schaden vorliegt oder nicht. Wenn das Fahrzeug beschädigt ist kann man davon ausgehen das auch der Zaun etwas ab bekommen hat.

da würde ich mir kein kopf machen, wieso fahrerflucht, du sagst einfach du bist da nicht gegengefahren.Der schaden an dein auto ist ärgerlich,aber da kein schaden am zaun ist oder sonstwo, würde ich mir keine platte machen

Leon97531  19.03.2013, 09:58

du sagst einfach du bist da nicht gegengefahren

Na das ist ja mal ein super Tipp^^

Hoffentlich passiert dir das mal.