Nachbar hat tief an unserer Grundstücksgrenze abgegraben. Was kann man tun?
Unser neuer Nachbar hat an unserer Grundstücksgrenze tief abgegraben (alle Häuser stehen hier in Hanglage), da er ebenerdig bauen wollte. Er hat uns auch mehrfach versprochen, sobald die Fertiggarage steht (nun schon seit fast 8 Wochen) das er dann sofort unser beschädigtes Grundstück (sind gute 25 Meter) wieder herrichtet. Auch das Auffüllen an der Garage - hier fehlt ca. 30 cm Erdreich Breite auf einer Länge von 9 m) wollte er dann sofort machen. Leider ist bis heute nix passiert.
Auch ist sein Grundstück total vermüllt, saodas auch Mull beim anderen Nachbarn gelandet ist, also durch Wind und Wetter.
Wegen unserem Problem das Unterlassens des Herrichtens haben wir ihm einen Brief eingeworfen, indem wir das nun alles schriftlich mitgeteilt haben. Problem ist, das nun unsere Terasse, welche an seiner Garage grenzt auf einer Seite die Fuge nun reisst. Unser Gartenplaner hat gemient, das liegt daran deas der Nachbar abgegraben hat und bisher nicht aufgefüllt hat, bzw. das Grundstück mit L-Steinen abfängt.
Wir haben nun natürlich arge Sorge das bei uns noch mehr beschäfigt wird durch sein unterlassen. Haben ihm natürlcih bereits eine Frist gesett und auch die Info zukommen lassen, das alle weiteren Schäden von ihm zu tragen und zu zahlen sind.
Ich weiß, ist echt schwer, denn wir sind normalerweise an einer friedlichen Lösung interessiert. Hat jmd. eine Idee ausser nun gleich schwere Geschütze wie RA?
Freue mich über Eure Ideen und Vorschläge.
10 Antworten
So wie Du das nun beschreibst nehme ich an dass das Problem nicht an der Einstellung des Nachbarn liegt. Vielmehr würde mich nicht wundern wenn seine Finanzierung ziemlich knapp kalkuliert wurde, ihm vorher nicht bewusst war was noch so an unberechnete Kosten dazukommen und ihm nun schlicht die Möglichkeit fehlt.
Natürlich ist das ein Teufelskreis, je länger er versucht es rauszuziehen desto schlimmer wird es.
Briefe zu schreiben und einen Anwalt auf den Hals hetzen ist eigentlich die richtige Vorgehensweise, aber sollte nicht wirklich Was zu holen sein wird es schwierig Deinen Schaden ersetzt zu bekommen. Heutzutage baut man oft komplett auf Pump, selbst bei einer Zwangsversteigerung wäre fraglich ob Was übrig bleibt. Es gäbe dann nur sofort Jemand der dafür zuständig wäre.
Bis aber solch ein Verfahren durch ist vergehen Monate. Das Bestehen dieser Möglichkeit sollte auch in Betracht gezogen werden und ein Gespräch mit dem gesucht werden. Nur so kann eigentlich eine Lösung gefunden werden. Fängst Du nur an Passagen aus dem Gesetz vorzutragen erreichst Du gewöhnlich nur Ärger. Lässt der sich allerdings nicht auf ein Gespräch ein musst Du wohl tatsächlich mit einem Anwalt kommen.
Ich denk mir hald dass es einen Grund geben muss warum der Baumüll noch nicht weggeholt wurde oder die Regenrinnen nicht angeschlossen sind.
Klar sollte man nur wenn man auch kann, aber bei der momentanen Zinslage ist die Versuchung gross.
So ein Anwalt oder sonstige Verfahren kosten zusätzlich Geld, ob das in der Lage hilfreich ist? Andererseits je früher desto besser wenn es tatsächlich so ausläuft.
So leid es mir tut, ich kann mir vorstellen dass Du erst entschädigt wirst wenn Deine Terrasse an seiner Garage anliegt.
Du solltest evtl auch mit diesem Gartenplaner reden, ob notfalls die Lücke mit Aushub gestopft werden kann damit es wenigstens nicht weiterrutscht.
Logisch kann man die Lücke im Aushub schliessen. Aber das ist nicht meine Baustelle und würde MEIN Geld Kosten. Sehe ich nicht ein, und wieso auch?
WIr haben einen Anwalt eingeschaltet und dann werden wir sehen.
Wenn der nichts hat, nutzt die Klageandrohung auch nichts. Klar - man kann eine Ersatzvornahme auf seine Kosten einleiten - aber was nutzt dir dann ein Titel, wenn es nichts zu pfänden gibt? Die Hütte wird bis zur Oberkante mit Grundschulden belastet sein; ich würde hier nicht zögern und zunächst mal auf eigene Kosten die Hangkante stabilisieren, um das eigene Vermögen zu schützen. Danach kann man sehen, wie man die Auslagen wieder reinholt.
Da für Aushub Deponiegebühren anfallen bekommt man gewöhnlich sehr gern seine Lücken kostenlos gefüllt, sogar eine Bezahlung obendrein ist denkbar.
Du kannst natürlich auch erstmal Anwalt und Gericht Dein Geld hinterherwerfen, Du wirst ja wahrscheinlich einen Titel bekommen mit dem Du Deine Auslagen ersetzt bekommen sollst und Deinen Schaden ersetzt bekommen sollst.
Nur wenn Dein Nachbar sich wirklich übernommen hat (wonach es einfach aussieht) bist Du schon lange über dem Punkt hinweg da ohne Schaden und Ärger rauszukommen. So sauer der Apfel auch scheinen mag, ich denke es ist besser in den zu beissen und in eigener Regie Dein Eigentum zu schützen als den Rechtsweg einzuschlagen. Sollte bei Deinem Nachbar Nichts zu holen sein bleibst Du hinterher auf einem weitaus grösserem Schaden sitzen wenn Gerichtskosten und Anwaltskosten anfallen und es so lange dauert bis Deine Terrasse weggeschwemmt wurde.
Ja das schaut wohl ganz danach aus.
Kosten wären so oder so da... Anwalt oder selber befüllen.
Anwalt rät uns mit dem Nachbarn noch einmal zu sprechen..... ich nicht mehr.
Mal schauen ob wirklich weiter was kaputt gehen kann übern Winter bei uns. Denn unsere Terasse ist mit L-Steinen abgefangen. Denke eher das bei uns alles ok bleibt, ledeglich beim Nachbarn könnte was an der Immobilie kaputt gehen. Wenn in dem Aushub (Loch über 9 Meter länge) Schnee fällt und die Feuhtigkeit an der Wand hochsteigt...... Mal unseren Terassenbauer befragen.
Und mal ehrlich - wenn bei dem was kaputt geht - mir doch wurscht. Sehe eigentich nicht ein hier mein sauer verdientes Geld für was auszugeben, was ich nicht verursacht habe.
Hallo,
ich würde das Gespräch mit den zuständigen Bauordnungsamt suchen.
Du hast bisher alles richtig gemacht mehr kannst du nicht machen wenn er nicht darauf eingeht wird dir nichts andere übrig bleiben als zu klagen es gibt solchen Menschen die es einfach nicht kapieren wollen Spreche Ihn noch einmal höflich an und bitte Ihn dies sofort zu erledigen und weise Ihn darauf hin das du Klagen wirst
ihr habt es doch im guten versucht, es passiert nichts, als müsst ihr jetzt die schweren geschütze auffahren lassen.
Werden wir wohl machen müssen......
Das habt Ihr schon mal richtig gemacht. Wenn er bis zur gesetzten Frist nichts unternimmt, solltet Ihr einen Anwalt einschalten, den er dann zu zahlen hat.
Das würde ich ihm kurz vorher auch nochmal schriftlich mitteilen.
lg Lilo
Sehr gute Idee. Werde den ersten Brief mit einem zweiten, wo ich ihm dann den Anwalt avisiere schreiben.
Am Besten dann wohl per Einschreiben/Rückschein ^^
Genauso wird es sein... dem geht sein A++++ Kohletechnisch auf Grundeis..... aber mal ehlrich.... bauen sollte man doch nur wenn was da ist.
Denke aber nun auch - Reden bringt nix... und Anwalt muss wohl sein - auch wenn das Verfahren ewg dauert.