Wonach richtet sich ein Wertgutachten einer Immobilie -Grundstück: nach dem Tod des Verstorbenen oder nach dem jetzigen Wert?

4 Antworten

Der Nachlasswert ist zwingend auf den Stichtag Erbfall abzustellen.

Das du mit dem ermittelten Wert nicht zufriden bist, spricht nicht gegen das Gutachten an sich. Da darf man sein eigenes vorlegen oder einfach mehr verlangen, was ebensowenig akzeptiert werden muss.

Bist du auf kostenträchtige Klage aus oder riskierst Nachlassteilung durch Zwangsvollstreckung, wird es erheblich weniger: Manchmal ist der Spatz in der Hand eben mehr als die Taube auf dem Dach :-O

Ein Erbe tritt ein mit Tod eines Menschen. Ein Wertguthaben auf Grund einer Erbschaft wird berechnet zum Zeitpunkt des Todes.

Wenn also der Tod 10 Jahre zurückliegt und das Haus heute doppelt soviel Wert ist, wird auf Grund von Erbstreitigkeiten der Wert zum Zeitpunkt des Todes gerechnet.

Das hattest du doch bereits.

Wenn ihr vor Gericht seid, beantwortet dir dein Anwalt die Frage.

Gegen ein privates Gutachten kannst du keinen Widerspruch einlegen.

Der Wert wird immer auf den Tag des Todes berechnet und hiervon werden die Verbindlichkeiten des Verstorbenen abgezogen.

Meist über den aktuellen Wert.