Nach mündlicher Zusage, doch Absage?

10 Antworten

Leider habt ihr euch die Zustimmung nicht schriftlich geben lassen. Aber egal. So einfach geht das nicht, wie sich die Vermieterin das vorstellt. Nur weil ein Hund möglicherweise Schäden verursacht, reicht als Begründung nicht aus. Denn dafür gibts ja ´ne Haftpflichtversicherung. Wenn eure Vermieterin sich so sicherer fühlen würde, kann sie in die schriftliche Zustimmung auch reinschreiben, dass die Voraussetzung für die Zustimmung der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist. Bleibt sie hart, könnt ihr auf Zustimmung klagen, denn mit diesem Argument kommt sie nicht durch. Es ist aber zu vermuten, dass sie bis dahin ein paar andere schwerwiegendere Gründe gefunden hat. Außerdem wäre eine Klage nicht gerade förderlich für das Mietverhältnis.

Mein Rat: Wenn euch der Waldi so wichtig ist und es möglich ist, sucht euche eine Wohnung in der Hunde von vornherein erlaubt sind. Dann gibts auch weniger Ärger, wenn Waldi mal Haare im Treppenhaus verliert oder bellt wenns klingelt.

Mündliche Zusagen sind vor Gericht wertlos. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine schriftliche Genehmigung des VM erforderlich, wenn Hund oder Katze gehalten werden sollen.

Ich rate euch dringen, bis dahin den Hund nicht in eurer Wohnung aufzunehmen: Hier dränge Beseitigungsverlangen durch und es droht widrigenfalls fristlose Kündigung:

Ihr müsst schriftlich einen Antrag auf Tierhaltung stellen.

Dieser Antrag hier zeigt eure Verantwortung und Bereitschaft, Verpflichtungen zu übernehmen: http://www.kleemann-immobilien-betreuung.de/Index_html_files/Tierhaltung.pdf

Zusätzlich Verpflichtung zu nachweislichem Besuch einer Hundeschule, wo man Anschlagen (Bellen) bei Besuchern im Treppenhaus aberzieht und einer Tierhalterhaftpflichtversicherung und idealerwesie Zustimmung der anderen Miter im Hause wären hier zielführend.

Eine nicht sachlich begründete Ablehnung kann man dann gerichtlich prüfen lassen, meint, Klage auf Zustimmung führen.

Viel Erfolg :-O

G imager761

das gefühl von ungerechtigkeit/mitleid von seiten der community hilft leider nichts rechtlich betrachtet auch wenn es schon eine sauerei ist. wie schon jemand geschrieben hat, sofort alles was ihr geplant habt (sofern es mòglich ist) stornieren. und aus diesem vorfall lernen. ich hätte ehrlich gesagt (vorallem als 19jährige wie ich es bin) mich auch auf das wort verlassen und bin gerade ziemlich dankbar, dass ich auf diese frage gestoßen bin... euch alles gute!

Die Anschaffungen sind wohl "Lehrgeld".

Nie was glauben, bevor man es nicht schriftlich hat. Anstrengend aber so kommt man ohne viele Probleme durch s Leben und wenn doch Probleme auftreten, dann hat man wenigstens rechtliche Möglichkeiten und einen Beweis.

Hallo,

selbstverständlich braucht man die Erlaubnis des Vermieters zur Hundehaltung - und diese natürlich schriftlich.

Aber ein Vermieter darf eine Hundehaltung nicht so einfach ablehnen, da diese zu den "Grundbedürfnissen" eines Mieters gehört. Heißt - der Vermieter braucht gute und nachvollziehbare Gründe für eine Ablehnung.

Den Grund hat man euch geliefert - es werden Schäden in der Wohnung befürchtet. Ok - dieses "Argument" ist leicht auszuhebeln, denn der Abschluss einer entsprechenden Hundehalterhaftpflichtversicherung MIT Einschluss von Schäden an gemieteten Objekten macht dieses "Argument" zunichte.

Also - noch einmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen und darauf hinweisen. Auch darauf hinweisen, dass ihr bereit seid, den Fortbestand dieser Versicherung jährlich nachzuweisen.

Hilft das alles nichts, bleiben leider nur zwei Möglichkeiten:

  • ihr verzichtet auf den Hund
  • ihr geht zum Anwalt mit möglichem Gang zum Gericht und nicht sicherem Ausgang

Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.

Gutes Gelingen

Daniela