Nach Erbe seit vier Jahren keinen Grundsteuerbescheid erhalten. Was tun?

4 Antworten

Forstflächen haben nur einen sehr geringen Wert. Warscheinlich fällst du mit den 1.300 m² unter die Abrundungsgrenze von 100 DM, sodaß ein Einheitswert nicht festgestellt wurde und somit auch keine Grundsteuer anfällt.

Nein, Grundsteuer wird grundsätzlich immer fällig. Ich kenne den Einheitswert Deiner Fläche und den Hebesatz Deiner Gemeinde nicht. Vorstellen kann ich mir nur, daß wegen Geringfügigkeit keine Steuer erhoben wurde. Wäre bei einer Verwaltung, die wegen 15 Cent Mahnungen verschickt aber unwahrscheinlich.....

Ruf das zuständige Finanzamt an. Wobei: gehe nie zu Deinem Fürsten, wenn Du nicht gerufen wirst!

Hast du dich denn ins Grundbuch eingetragen lassen? Das muss man nach Erbe nämlich machen und geht nicht automatisch

boggemon 
Fragesteller
 11.02.2018, 12:20

Ich bin als neuer Eigentümer seit knapp vier Jahren eingetragen.

Paulina42  11.02.2018, 12:43

Ich würde lieber mal zur Gemeinde fahren. Denn die fette Nachzahlung kommt sowieso. Oder... die Fläche ist Grundsteuer befreit

lesterb42  12.02.2018, 12:53
@Paulina42

Wenn man so gar keine Kenntnisse hat, muss man auch nicht antworten.

Manchmal wiehert der Amtsschimmel eben etwas später.

Keine Angst, diese Forderung verjährt nicht. Hast du diesen Besitzwechsel denn ordnungsgemäß gemeldet?

boggemon 
Fragesteller
 11.02.2018, 12:20

Alles ist ordnungsgemäß gemeldet.