Nach 20 Jahren erfahren, dass Vater nicht Erzeuger ist-Anspruch auf Erbe?

7 Antworten

Man kann es sich im Leben nicht aussuchen, wer sein Vater ist...

Dein Vater hat dich angenommen, deine Mutter hat ihn in den Geburtspapieren als deinen Vater eintragen lassen und somit ist es dein Vater.

Du hast 20 Jahre lang von deinem Vater gelebt, er war für dich da.

Es ist doch vollkommen egal, wer den Samen gespendet hat. Einem anonymen Samenspender gegenüber ist man auch nicht erbberechtigt.

Nicht undankbar sein. Ein Vater ist genug...

was für eine erschreckend kalte Antwort!   Aus gutem Grunde gibt es mittlerweile in Deutschland das Recht auf das Wissen der eigenen Herkunft. Die biologischen Wurzeln sind von großer Bedeutung. In einer gesunden Familienstruktur ist der soziale Vater auch zugleich der biologische Vater. Wenn dem nicht so ist, dann fällt für diese Rolle auch nur die Hälfte ins Gewicht.

Ich selbst habe ein Kuckuckskind aus einer geschiedenen Ehe. Das ist eine sehr heikle Gechichte, denn hier ergeben sich noch mehr Konflikte - vor allem für das Kind. Einmal den gefühlten Vater nicht ständig sehen zu können, den neuen Mann an der Seite der Mutter anzunehmen und dann noch, den biologischen Vater bis heute noch nicht zu wissen und nicht kennengelernt zu haben.    Ich blogge über dieses Thema unter <a href="http://www.kuckucksvater.wordpress.com" target="_blank">www.kuckucksvater.wordpress.com</a> Wie kommst Du zu der Meinung, dass die biologische Herkunft ohne Bedeutung ist? Hast Du vieleicht auch ein Kind, welches um den wahren Vater nicht Bescheid weiß?

 

Erbe bist du von deinem rechtlichen Vater, also dem Ehemann deiner Mutter, nicht aber von deinem Erzeuger. Wenn du über 18 bist, hast du zwei Jahre, nachdem du von den neuen Umständen erfahren hast, Zeit, die Vaterschaft deines rechtlichen Vaters anzufechten. 

Sobald dieser dann nicht mehr der rechtliche Vater ist, kann der biologische Vater die Vaterschaft anerkennen. Wenn er das nicht freiwillig tut, kannst du ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren starten. Im Rahmen dessen wird dann der leibliche Vater zum Test gezwungen und muss, wenn dieser positiv ausfällt, die Verfahrenskosten tragen.

Sobald der leibliche Vater dann auch der rechtliche Vater ist, hast du keinerlei Ansprüche mehr gegenüber dem Ehemann deiner Mutter. 

Derzeit bist du nur gegenüber deinem rechtlichen Vater erbberechtigt. Es spielt auch keine Rolle, dass du nicht sein leibliches Kind bist.

Ist der Zeitpunkt, seit du von der Nicht-Vaterschaft erfahren hast, noch keine 2 Jahre her, könntest du die Vaterschaft anfechten. Wenn du damit Erfolg hast, könntest du die echte Vaterschaft feststellen lassen. Wenn das ebenfalls von Erfolg gekrönt ist, kannst du im Todesfall deines leiblichen Vaters Erbansprüche geltend machen.

Die Erbansprüche gegenüber deinem (bisher) rechtlichen Vater sind dann aber dahin - wie vermutlich auch die bisher doch sicher nicht zerrütteten Familienverhältnisse...

Ich habe letztens einen Bericht über erwachsene Kuckuckskinder gesehen, in welchem es unter anderem auch um das Erbrecht geht. Darin wurde von einem Hamburger Rechtsanwalt festgestellt, dass, wenn die biologische Vaterschaft nachgewiesen ist, die volle Erbberechtigung besteht. In dem konkreten Fall gab es sogar einen Vertrag zwischen dem biologischen Vater und seiner Tochter, in welchem er durch eine einmalige Zahlung an sie, sie zum Verzicht auf sämtliche Ansprüche verpflichtete. Dieser Vertrag ist Gesetzwidrig und dementsprechend ungültig. In deinem Fall ist es somit weniger kompliziert. Ich sehe für Dich eine Erbberechtigung bei beiden Vätern, sobald Du einen positiven Vaterschaftstest mit deinem biologischen Vater gemacht hast. Frage dazu am besten einen kompetenten Anwalt, der dir dazu eine schriftliche Einschätzung gibt. Ist nicht teuer und bringt Gewissheit!

Der Bericht übrigens war von 37 Grad Thema : Kuckuckskind

Dir viel Glück und Freude mit Deinem biologischen Vater und auch dem sozialen Vater.
Ich freue mich, wenn Du auf meinem Blog <a href="http://kuckucksvater.wordpress.com/" target="_blank">http://kuckucksvater.wordpress.com/</a> über Deine jetzige Situation berichtest.

-- In der Geburtsurkunde steht der Vater dann, wenn er damit einverstanden ist. Ist er mit dem Eintrag einverstanden hat er die Vaterschaft anerkannt.

-- Mit dieser juristischen/sozialen Vaterschaftsanerkennung bist du auch erbberechtigt, damit bleibt dein biologischer Vater aussen vor, ist also vergleichbar mit einer Adoption, du bist damit bei deinem biologischen Vater nicht erbberechtigt!!!

-- Du hast natürlich ein Anrecht auf die Wahrheit deiner Abstammung, sprich zu erfahren, wer dein biologischer Vater ist!!! Kennst du deinen biologischen Vater, dann kann nur er dich testamentarisch auch als Erbe integrieren.

Wie schon erwähnt hast du ab Volljährigkeit 2 Jahre Zeit, die Vaterschaft anzufechten!!!!! Ist die Zeit verstrichen, dann  dann kann nur er, dein biologischer Vater, dich testamentarisch auch als Erbe integrieren.