Muss Wohnungstür von innen abgeschlossen sein?

11 Antworten

Wer "meint etwas"?

Wenn du zu Hause bist, muss die Tür überhaupt nicht abgeschlossen sein. Wenn für die Öffnung ein Werkzeug benutzt wurde, ist das Merkmal "Einbruch" gegeben

Es müssen also Einbruchsspuren festgestellt werden

Irkutsker 
Fragesteller
 18.01.2018, 14:25

Unsere Wohnung ist mit Karte o.ä geöffnet worden sagt die Polizei.Keine Spuren.In der Nachbarwohnung ist die Tür aufgehebelt worden.

DerHans  18.01.2018, 16:58
@Irkutsker

Wenn keine Einbruchspuren feststellbar sind, ist es natürlich schwer zu beweisen, dass ein Einbruch überhaupt stattgefunden hat.

Dieser meint aber das es sein kann das nichts ersetzt wird weil wir nicht abgeschlossen haben von innen.

Da es sich in letzter Zeit zu einer beliebten Masche entwickelt hat, auf diese Art an Autos und Wertsachen zu kommen, ohne dass wirklich jemand was bemerkt, kann es gut sein, dass die Versicherung das nicht mehr mit machen.

(s. mein Kommentar zur Woelfin1)

Das ist keine Obliegenheit und somit nicht erforderlich.

Wenn wirklich ein Einbruch vorliegt, reguliert die Hausratversicherung.

Dieser meint aber das es sein kann das nichts ersetzt wird weil wir nicht abgeschlossen haben von innen.

Selbst bei grober Fahrlässigkeit - die bei einer guten HRV mitversichert ist bis Summe x, kann der Versicherer anteilig die Leistung kürzen, leistungsfrei bleibt er nicht (§ 81 Abs. 2 VVG).

Sollte der Versicherer sich weigern zu zahlen, rate ich an den Ombudsmann einzuschalten. Bei Schadensummen bis 10.000,- € ist dessen Entscheidung für den Versicherer, aber nicht für den Kunden, rechtlich bindend.

Pers. Anmerkung: Ich finde es schon leicht behindert die eigene Wohnungstür nicht abzuschließen, zumindest nachts, selbst wenn man zu Hause ist. Rein subjektiv möchte man doch den höchstmöglichen Schutz für sich, seine Lieben und sein Hab und Gut hergestellt wissen...

Ben, Support6  19.01.2018, 17:39

Lieber kevin1905,

danke für Deine hilfreiche Antwort. Bitte achte aber auch darauf sachlich zu bleiben.

Gruß,
Ben vom gutefrage Support

.... bestimmt, wie sonst sind Einbruchspuren beweisbar?

Was sagt denn dein Berater/Makler dazu, der kennt doch den Vertrag und die Damen und Herren mit dem Geld?