Versicherung "Wasserschaden"

9 Antworten

Ich wage mal zu behaupten, dass das Gutachten der Versicherung so in dieser Form richtig ist. Auch wenn viel über Versicherungen gemeckert wird, so kann man mitnichten falsche Gutachten unterstellen.

Die Gebäudeversicherung deckt Schäden ab, die durch bestimmungswidriges Leitungswasser entstehen. Das beinhaltet z. B. einen Rohrbruch, aber nicht von außen eindringende Feuchtigkeit durch das Mauerwerk. Dann wäre sicherlich fast jeder Altbau ein Fall für die Gebäudeversicherung.

Feuchtigkeitsschäden werden nur übernommen, wenn sie die Folge eines Sturmes sind. Beispiel: Das Dach wird teilweise beschädigt und Regen dringt in das Haus ein. Auch überschwemmte Keller (nicht als Folge eines Leitungswasserschadens) sind in der Regel kein Fall für die Gebäudeversicherung. Dafür kommt die Elementarversicherung auf.

Mir sind jedenfalls keine Versicherer bekannt, die Feuchtigkeitsschäden versichern.

Eine Versicherung gegen durch schadhaften Putz eingedrungenes Wasser gibt es nicht. Wenn die Dame eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen will, sollte sie bedenken, dass hier zunächst nur Schäden durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser versichert sind. Schäden durch das Eindringen von z.B. Niederschlagswasser können allenfalls durch eine zusätzliche Elementarschadenversicherung reguliert werden, wenn das Versicherungsgrundstück überschwemmt war. Vermutlich ist die Ablehnung durch die Versicherung hier rechtens.

Die Frage ist etwas undurchsichtig gestellt.

Grundsätzlich ist nicht jeder Wasserschaden versichert - eigentlich sind nur Wasserschäden herrührend von defekten Wasser- bzw. Abwasserleitungen versichert - heißt Versicherung gegen Leitungswasserschäden. Darüberhinaus sind in der Regel Wasserschäden infolge von Beschädigungen durch Sturm und Hagel versichert ( z.b. Wenn das Dach dadurch beschädigt wurde ). Fernerhin hat manch einer zusätzlich eine Versicherung gegen Elemantarschäden wie z.b. Rückstau, Überflutung u.ä..

Ich kenne keine Versicherung die Feuchtigkeitsschäden generell / egal welcher Art abdeckt auch nicht aufgrund von Baumängeln.

Sie ging bis vor ein paar Tagen davon aus das der Wasserschaden von ihrer Mietpartei über ihr herrühre. Der Typ von der Versicherung aber sagte eben vor ein paar Tagen es käme von außen. Sie hat eine Versicherung gegen Elementarschäden und Sturm und Hagel Versicherung sogar gegen Erdbeben.

@SweatTechnique

Die Elementarversicherung greift in diesem Fall definitiv nicht. Es handelt sich bei dem Schaden nicht um eine Überschwemmung. Auch ist es keine Folge von Erdbeben, Lawine oder Vulkanausbruch.

@SweatTechnique

durch fachmann klären lassen wo der schaden herkommt und dann prüfen was versichert ist

@SweatTechnique

Wenn die Ursache strittig ist, dann müßte ein Gutachter sich das ansehen. Schließlich wollt ihr ja auch, dass alles wieder in Ordnung kommt, d.h. die Ursache muss beseitigt werden.

Es ist eine alte, bekannte Tatsache, daß die Versicherungen schon immer für das eigene Wohl, nie für das des Versicherten gearbeitet haben, arbeiten und werden das auch nie tun. Hier hilft aber nur den Vertrag herauszuholen und anschauen, welche Ausschlüsse aus den Leistungen gibt und dann einen Rechtsanwalt für Vertrags- oder Versicherungsrecht suchen und einen guten finden - beides sehr schwer. Wenn sie im Vertrag auf einen Gutachter der Versicherung gestimmt hat, dann kann sie auf die Kosten eines anderen Gutachters sitzenbleiben, auch nur ein Teil der Summe erstattet bekommen. Die Kosten des Verfahrens gegen der Versicherung trägt ebenfalls erst einmal sie, anschließend kann diese ebenfalls geltend machen... Im Unkenntniss des Vertrages, der Sachlage deiner Bekannte ist eine andere Aussage leider nicht möglich. Viel Glück, trotz alledem. LG, Nx.

Hallo SweatTechnique.

Aus der Fragestellung ergibt sich nicht, von welcher Versicherung die Rede ist. Ist ein Vertreter der Gebäudeversicherung der Wohnungseigentümergemeinschaft vor Ort gewesen, der Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Mieters/Wohnungseigentümers? Über welche Schäden wird hier gesprochen? Schäden an Decken-, Wänden und Fußböden oder am Inventar, wie z. B. Möbel (bauseitig vorhandener Einbaumöbel oder Möbel des Mieters etc), ggf. an Vertäfelungen??? Aus den Schilderungen heraus könnte man vermuten, es handelt sich um eine Keller- oder Erdgeschosswohnung? Möglicherweise ist der Haussockel oder der Außenwandbereich bis zur Bodenplatte (überwiegend) im Erdreich gemeint? - Wo dann evtl. die bituminöse Außenabdichtung (schwarzer Anstrich) schadhaft ist? Wie Sie bemerken, gibt es viele unklare oder offene Angaben, ohne die eine sachliche Beantwortung sehr erschwert wird.

Gerne versucht dieses Forum, wie die vielen guten Antworten belegen, zu helfen. Dazu wäre es ggf. sinnvoll weitere Informationen zu stellen.

Die Versicherung (welche auch immer) hatte offensichtlich bereits eine kundige Person vor Ort. Wie die anderen Antworten bereits aussagen, ist aufgrund der Schilderung wahrscheinlich ein bauseitiger Mangel Ursache für den Wassereintritt. Hierfür ist die Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig. Diese wird i. d. R. von einem sog. WEG-Verwalter vertreten. Dieser ist zu informieren. Möglicherweise kann dieser nur Angebote einholen (je nach Vertrag, Gefahr etc.) und das Thema einer Beschlussfassung in einer nächsten Eigentümerversammlung stellen. Ohne Details kann hierauf auch nicht näher eingegangen werden. Ggf. stellen Sie nochmals eine konkretisierende Frage, auch unter Angabe des genauen Schadenbildes etc.

Viel Erfolg.

(Alle Angaben ohne Gewähr)

Ok, ich werde nochmal nachfragen. Was ich derzeit weiß, ist, dass das Gebäude gute 25 Jahre alt ist und es hat 4 oder 5 Stockwerke. In jedem Stock befindet sich nur eine Mietpartei. Sie wohnt im 2. Stock.

Der Ort des Übels, so wie ich es verstanden habe, soll an der Decke relativ große Wasserflecken haben. Diese schienen, bisher immer bis zur Außenwand hin zu reichen.

Der Gutachter oder Versicherungstyp, hier frage ich auch nochmal nach, aber sagte, die Ursache, dass das Wasser von der Außenwand kommt und nicht von der Partei oben, demnach müsste man, also davon sprechen das die Wasserflecken bis fast zur Raummitte vorgedrungen sind, laut Aussage des Mannes.

Der Schaden befindet sich in der Küche und betrifft meines Wissens nach bisher nur das Mauerwerk, Schränke usw. sind bisher nicht zu Schaden gekommen. Anwesend war auch bisher nur der Mann der von der Versicherung geschickt wurde und meine Bekannte.

Sie ist halt ein wenig in Panik geraten, weil die Versicherung ihr sagte, sie müsse sich bis Morgen(Dienstag) entscheiden, ob sie das Angebot über eine Teilzahlung annehme oder nicht. Der Mann war am Samstag bei ihr. Ich werde versuchen noch einige weitere informationen zu erhalten.

@SweatTechnique

ggf. hat das Gebäude eine undichte Fassadenfuge, Fassadenplatte, Risse in der Fassade, verstopfte Balkonentwässerungsleitungen (soweit diese innerhalb des Mauerwerks außen verlaufen, könnten diese evtl. im Versicherungsumfang mit enthalten sein u. v. m. oder/und ggf. eine dort verlaufende Regen-Fallleitung etc. - Einfach auch von außen einmal auf das Gebäude schauen. Dies könnte auch hilfreiche Erkenntnisse bringen. Ggf. sollte man hier auch Rücksprache mit dem Verwalter nehmen. Die Fristsetzung ist aus meiner Sicht unüblich und aufgrund der gelieferten Informationen für mich nicht abzuschätzen/einzuordnen.