Muß ungeborenes Kind bei der Berechnung des Kindesunterhalt durch Jobcenter berücksichtigt werden?

4 Antworten

Hallo,

Die Düsseldorfer Tabelle, nach der sich der Unterhalt berechnet, ist für zwei unterhaltsberechtigte Kinder ausgelegt.

Ein ungeborenes Kind ist nicht unterhaltsberechtigt, bis es geboren wurde.

Wenn dein drittes Kind auf der Welt ist (dazu bereits einmal Glückwunsch!), dann melde dies. 
Im Falle dass nämlich 3 unterhaltsberechtigte Kinder vorliegen wird die Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle um eine Stufe herabgestuft.

Ab diesem Zeitpunkt erhalten deine vorigen Kinder den neu berechneten Unterhalt. 

Erst nach der Geburt.

Aber ich würde das Jobcenter informieren das du danach eine sofortige Neuberechnung anstrebst.


Das noch ungeborene Kind (und dessen Mutter) werden nicht berücksichtigt.

Nach der Geburt bist du dann allerdings drei Kindern unterhaltspflichtig, wodurch sich dann ggf. doch etwas ändern könnte (das ist anhängig von der Höhe deines Einkommens....). 

Darauf solltest du bei der anstehenden Neuberechnung der Unterhalte hinweisen...

nein aber du kannst wenn es geboren ist das Jobcenter darauf hinweisen dass sich was verändert hat. Im Prinzip mußt du das sowieso denn du hast dann von dem Kind das Kindergeld und kannst das Kind auch steuerlich einrechnen.
Solange das Kind aber nicht auf der Welt ist kann es nicht zur Berechnung berücksichtigt werden