Müssen Beiträge zu bestehenden Bausparverträgen der Kinder komplett vom Kindesunterhalt beglichen werden ?
Ich bin die Mutter von zwei Kindern (13 / 15). Zur Ehezeit haben mein Ex-Mann und ich gemeinsam für beide Kinder je einen Bausparvertrag abgeschlossen. Die Beiträge hierzu betragen pro Kind 100 EUR im Monat.
Mich würde nun interessieren, ob diese Beiträge nun komplett vom Kindesunterhalt beglichen werden müssen, oder ob der Vater hälftig diese zusätzlich übernehmen muss.
6 Antworten
Weder noch, das Bausparen kann man schlicht aussetzen. Der Unterhalt ist natürlich nicht für den Vermögensaufbau gedacht.
Bei volljährigen Kindern wäre sogar zu prüfen, ob die Bausparverträge nicht für den Unterhalt eingesetz werden können. Minderjährige und priviligierte Kinder hingegen müssen des Stamm des Vermögens hingegen nicht angreifen, so das lediglich die Zinsen der Verträge Einkommen im Sinne des Unterhalt sind.
nein das muß er nicht , wenn du das nicht aufbringen kannst/willst dann kannst du die Verträge einfach ruhen lassen .............
Nein, da muss keiner einzahlen.
Es gibt keine Verpflichtung, einen Bausparvertrag zu zahlen.
Da gibt es keine Pflicht zu. Kannst auch einfach reduzieren oder stoppen.
Bring die Verträge zum Ruhen, wenn du das Geld nicht hast. Bausparverträge sind nichts was eine "Pflichtleistung" für ein Kind ist.