Muss mir der Polizist auf Wunsch einen Zahlschein ausstellen wenn ich nicht bar zahlen will?

10 Antworten

Bar zahlen ist nicht pflicht, Dienstnummer und dienststelle muss er rausrücken.

Seinen Namen muss Dir der Polizeibeamte auf Verlangen mitteilen, außerdem seine zust. Dienststelle (es gibt allerdings Ausnahmen, z.B. bei geschlossenen Einsätzen). Die Dienstnummer muss er nicht mitteilen. Bei Polizeibeamten in zivil kannst Du außerdem verlangen, dass sie sich ausweisen (was sie aber i.d.R. automatisch machen, wenn es die Situation zulässt).

Bei kleinen Ordnungswidrigkeiten (bis 35,-EUR) bieten die Polizeibeamten i.d.R. ein Verwarngeld an, was vor Ort bezahlt werden kann. Wenn man es vor Ort nicht bezahlen möchte, notiert der Polizeibeamte die notwendigen Daten, fertigt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und die weitere Bearbeitung wird von der zust. Bußgeldbehörde übernommen. Für den Bußgeldbescheid fallen dann jedoch zusätzlich 23,50EUR Verwaltungsgebühren an. Diese kann man sich sparen, wenn man das angebotene Verwarngeld vor Ort akzeptiert.

fastlink  09.07.2010, 06:08

DH.

Nur als Zusatz - wo um alles in der Welt stammt dieser völlige Unsinn mit den Dienstnummern her? Das hält sich hartnäckig.

Auch Polizeibeamte haben Namen, man solls kaum glauben, und der reicht auch aus.

Bis zu einen Betrag von 35 EUR darf die Polizei kassieren. Das ist nämlich die Grenze für die Verwarngelder, alles was darüber ist, sind Bußgelder, die nur mit einen Bußgeldbescheid eingetrieben werden. Der Bußgeldbescheid ist kostenpflichtig, es fallen also zu der Strafe Gebühren an.

Aber, es beshrt kein Anspruch auf ein Verwarngeldangebot, das heißt, auch wenn das Bußgeld bis zu 35 EUR ist, kann ein kostenpflichtiger Bußgeldbescheid erlassen werden. Deshalb, wenn die Polizei ein Verwarngeldangebot macht, da liebe annehmen und zahlen.

cemocan  28.06.2014, 14:02

ja toll und die bis 35 Euro wenn Polizei kassiert denen vertraue ich nicht wer weiß wo das Geld hinkommt, und das Bußgeldbescheid ist kostenpflichtig da sieht man das der deutsche Staat abzocker und Betrüger ist

Er muss dir keinen Zahlschein geben. Wenn du nicht bar zahlen kannst, dann bekommst du die Zahlungsaufforderung eben schriftlich. Kein Problem. Ob dir der Polizist seinen Namen oder seine Dienstnummer geben muss, ist in den Bundesländern verschieden. Eines muss er dir in jedem Fall geben.

Verwarnungsgelder bis 35 € können sofort bezahlt werden, darüber gibt es eine Owi-Anzeige und dann einen Bußgeldbescheid. Bar geht zumindest in NRW schon lange nicht mehr, nur Zahlschein oder mit EC-/Kreditkarte.