Muss mein getrennt lebender Ehemann sich an Kosten für Schulbedarf beteiligen. Was kann ich tun?

6 Antworten

Also erst mal, an den Kosten fuer Schulbedarf muss er sich nicht beteiligen, das ist im Unterhalt inkludiert. Hast du einen Antrag auf Lehrmittelfreiheit gestellt? Das ist halt in jedem Bundesland etwas anders geregelt. Bei uns bekommt man sie kostenfrei geliehen. Andernfalls kann man Buecher auch gebraucht kaufen (ebay) und Schultaschen gibt es im Fabrikverkauf manchmal guenstig (Auslaufmodelle) oder eben auch notfalls gebraucht kaufen.

Das mit dem Zahlungen aussetzen ist ein beliebter Trick der auch immer recht erfolgreich funktioniert. Man verschiebt die Zahlung immer etwas weiter nach hinten im Monat und schon hat man einen Monat Zahlung gespart.

Was du jetzt tun solltest, ist entweder zum Anwalt (Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe uebernimmt die Kosten) oder aber zum Jugendamt, um dort eine Beistandschaft errichten. Ruf vorher an, was du brauchst und mach ggf. einen Termin dort aus. Das machen die Jugendaemter alle etwas unterschiedlich.

Nehme auch alle Anschreiben an ihn mit und gebe schriftlich zu Protokol, wann du ihn aufgefordert hast, (regelmaessig) zu zahlen. Er kann nur ab Aufforderung/Anschreiben rueckwirkend belangt werden.

Das Jugendamt uebernimmt dann fuer dich die Forderngseintreibung, sie schreibt ihn an, fordert Gehaltsnachweise an, legt den Zahlbetrag fest (der ueber dem jetzigen Betrag liegt) und fordert ihn dann auf, das beurkunden zu lassen, bzw. tut er das nicht, macht das das Gericht und stellt einen Titel aus. Mit diesem kann man pfaenden lassen spaeter. Das ganze kostet dich nichts und auch ihn nicht, soweit er den Aufforderungen des Amtes nachkommt. Tut er das nicht, fallen Gerichtskosten an, die er zu zahlen hat. Du solltest die Zahlungen in Zukunft dann ueber das Jugendamt laufen lassen, die ueberweisen es an dich weiter und haben dadurch alles scharz auf weiss und muessen sofort aktiv werden, wenn Gelder nicht eingehen.

Zumindest die Differenz zw. 272 und 225 ab Januar wird er wohl nachzahlen muessen. Den Monat ggf. auch, wenn du es Nachweisen kannst (Kontoauszuege).

Du solltest das so schnell es geht in die Wege leiten.

Es gibt auch Unterhaltsvorschuss fuer den Notfall bis zum 12. Lebensjahr, bringt dir derzeit aber nichts, weil der Satz da nur 180 Euro ist. Aber sollte die Zahlungsmoral weiter sinken, ist es besser als nichts.

Ich hatte Jahrzehnte Beistandschaften fuer meine Kinder und bekam den vollen Satz Unterhaltsvorschuss. Leider bekam ich fuer meinen 2. Sohn bisher noch gar keinen Unterhalt, von daher kannst du dich schon gluecklich schaetzen, ueberhaupt was zu kriegen und solltest dich auf Dauer nicht drauf verlassen und versuchen, mehr Geld zu verdienen, um das Auszugleichen.

Du musst den Unterhalt in der entsprechenden Höhe selbst bei dem Mann einfordern.
Solltest Du Dich nicht mit ihm einigen können, könntest Du beim Jugendamt eine "Beistandschaft" für das Kind einrichten lassen,. dann kümmert sich das JA um die Ermittlung der Unterhaltshöhe....und stellt darüber ggf. einen "Titel" aus.

Mit dem Titel könntest Du den Unterhalt dann ggf. einklagen/ pfänden....

An den "Sonder- bzw. Mehrausgaben" für die Einschulung muss der Mann sich über den normalen Unterhalt hinaus beteiligen (jeder Elternteil anteilig je nach Einkommenshöhe...).

Möglicherweise hast Du selbst auch Anspruch auf "Trennungsunterhalt" (bis zur Scheidung) an den Mann. Diesen müsstest Du ebenfalls einfordern - ggf. durch Hilfe eines Anwalts.

Die Kosten für die Einschulung sind ausergewöhnliche Belastungen, Dein Mann muss sich angemessen daran beteiligen.

Du kannst den Deiner Tochter zustehenden Unterhalt einklagen, drohe ihm damit nd sage ihm da Du ja im Recht bist, wird er bei Gericht verlieren und hat dann noch die Anwaltskosten am Backen.

Die Idee sich an das Jugendamt zu wenden ist auch voll ok.

solange Du nicht richtig geschieden bist kläre die Unterhaltszahlungen mit Deinem Mann in der Trennungszeitvereinbahrung .. Du mußt wegen dem UVG( beim JA) belegen das ein dauerndes Getrenntleben im Sinne des UVG vorliegt.... also auch das ihr geschieden werden wollt..denn 2Wohnsitze sind ja aus beruflichen Gründen auch mal angesagt und dann gibt es kein UVG

Wende Dich ans Jugendamt.

Das wird einen Unterhaltsvorschuss zahlen und das Geld beim Vater eintreiben.

IaraIara  14.07.2014, 16:55

Jep, genau so musst du es machen. Dann ist es nicht mehr deine Verpflichtung dem Geld ewig nachzurennen.

petrapetra64  15.07.2014, 10:42
@IaraIara

Und was soll das bringen mit dem Vorschuss, wenn sie jetzt 225 Euro bekommt und der Vorschuss aber nur 180 Euro ist? Der Vorschuss ist halt weniger, weil da das ganze Kindergeld abgezogen ist und nicht nur das Halbe.