Muss man sich um seine Eltern im alter kümmern (rein Rechtlich)?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

Nein, muss er nicht 83%
Ja, muss er 17%

10 Antworten

Du musst da unterschieden, was "kümmern" bedeutet.

Nach § 1601 BGB besteht die Unterhaltspflicht in gerader Linie. das heißt, Eltern müssen Unterhalt für ihre Kinder zahlen wenn diese bedürftig sind. Umgekehrt gilt das aber auch für die Kinder bedürftiger Eltern.

Geregelt ist da aber nur die finanzielle Geschichte. Es darf und kann von niemanden verlangt werden, dass jemand physische Pflege leistet. Wird das gemacht, so kann das jedoch die zu bezahlenden Kosten schmälern.


Kurz: dein Opa muss deinen Uropa nicht pflegen, er muss aber unter Umständen für die Pflege deines Uropas aufkommen.

Nein, muss er nicht

Es gibt eine Pflegeversicherung. Arzt und Opa müssen für den Uropa eine hohe Pflegestufe beantragen. Dann zahlt die Versicherung einen Pflegedienst.

Eine andere Lösung wäre, dass der Uropa in ein Seniorenheim zieht und die Familie dafür bezahlt.

Niemand kann verpflichtet werden, sich persönlich zu kümmern. Möglich ist nur die Pflicht, finanziell für die Pflege aufzukommen.

Ja, muss er

ER muss sich finanziell "kümmern" das entscheidet das Amt wieviel er

finazniell zahlen muss.

Als Verwandter besteht allerdings -für mich - eine moralische Pflicht.

Nein, muss er nicht

Nein muss er nicht! Keiner kann bestimmen ob dein Opa sich um ihn kümmern muss oder nicht, außer dein Opa selbst!

Nein, muss er nicht

Nein, es gibt kein Gesetz, welches ihn dazu verpflichtet sich "24/7" um ihn zu kümmern, allerdings gibt es im Bezug auf finanzielle Versorgung für z.b Pflegeheim usw. Gesetze.