Muss man sich selber anzeigen, wenn man jemand unbekannten nachträglich beleidigt hat?
Hallo, ich habe ein schlechtes Gewissen. Im Straßenverkehr gab es eine Situation, wo ich mich sehr über jemanden unbekannten aufgeregt habe. Zuhause angekommen war ich noch sehr wütend und habe diese unbekannte Person vor anderen beleidigt. Muss ich mich jetzt selber anzeigen?
4 Antworten
Nein er muss sich schon beleidigt fühlen. Da er dich nicht angezeigt hat, war das wohl nicht der Fall.
Du kannst es gerne machen. Eine Selbstanzeige wird manchmal verwendet um Namen und Adresse von bestimmten Personen zu erfahren.
Mit der Begründung kommst Du allerdings auf eine geschlossene Anstalt
Nein, du musst dich nicht selbst anzeigen.
Wenn es dein Gewissen beruhigt, darfst du dich aber selbst anzeigen und dich bestrafen lassen. Würde ich aber nciht machen. Das belastet die Gerichte nur noch mehr.
Wenn du ein schlechtes Gewissen hast, suche einen anderen Weg. Z.b. etwas spenden oder die unbekannte Person suchen um dich zu entschuldigen oder so.
Nein, musst du nicht.
Wenn überhaupt, nur die Person.
Nein natürlich nicht. Du musst dich wegen gar nichts selbst anzeigen.