Muss man im Rechtsstreit erstrittenes Geld wie Einkommen versteuern?

2 Antworten

Durch die Rechnung wird es ja Einkommen, also steuerpflichtig.

Wenn du einen Schaden erlitten hast, erzielst du ja keinen Gewinn, sondern die Zahlung stellt den "status quo" wieder her, ist also kein Zugewinn.

Teil 2 ist klares Einkommen.

Rheinflip  04.06.2021, 07:54

Schmerzensgeld ist grundsätzlich steuerfrei und wird auch nicht auf ALG2 angerechnet.