Zuviel gezahlt in der Insolvenz

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Die Rückforderung geht nur über den Arbeitgeber.Dieser hat, möglicher Weise in Unkenntnis der Unterhaltssituation falsch abgeführt.Aus Ihrem Arbeitsvertrag haben Sie aber das Recht auf eine korekte Lohnzahlung.

Wie und ob der AG dann Geld vom TH zurück bekommt ist fraglich.Der konnte nämlich davon ausgehen, dasss der abgeführte Betrag richtig berechnet wurde.

Es hat aber auch für Sie eine positive Seite.Da aus den gepfändeten Beträgen zuerst die TH- und Gerichtskosten beglichen werden, sind diese u.U. am Ende schon bezahlt.

hoewa14  22.06.2011, 00:28

Eine Rückforderung gegen den AG dürfte entfallen, da dadurch der Arbeitsplatz gefährdet sein dürfte. ABER: Über den INSO-Verwalter das zuviel gezahlte Geld anrechnen lassen das dürfte gehen.

Hallo Spirou, es wurde schon über 4 Jahre zuviel einbehalten

An Alle: Danke für Eure Antworten

Rede mal mit der Buchhaltung! Wie oft ist das denn schon vorgekommen? Einmal oder öfters?

Spirou  16.06.2011, 17:52

Vielen Dank für das Gespräch!

bigoldman 
Fragesteller
 16.06.2011, 20:16

Es wird schon seit ca 4 Jahren zuviel Geld eingehalten.

Du solltest das mit dem Treuhänder besprechen, dazu ist er da.

bigoldman 
Fragesteller
 16.06.2011, 20:22

Mit dem versuche ich schon seit fünf Jahren zu reden. Das ist einer , der den Halz nicht voll kriegt. Der hat mir die Restschuldbefreiung erst nach fast 5 Jahren zum 30.11.2010 eingeräumt und bis dahin fleißig die Steuerrückzahlung kassier ( Die war immer sehr hoch, weil wir gemeinsam veranlagt waren - ich viel Steuern gezahlt habe und mein Ehepartner viel Werbungskosten hatte. Er will auch noch die Steuern für 2010. Na ja, die Inso geht nur noch bis Jan. 2012. Dann bin ich damit fertig und brauch mich nicht mehr über so einen Raffhals aufregen.