Muß man einen Waschmaschinenkeller benutzen, oder darf man die Waschmaschine in die Wohnung stellen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Mieter darf seine eigene Waschmaschine in der Wohnung auch dann nutzen, wenn im Keller des Hauses eine Waschanlage zur Verfügung steht (LG Karlsruhe, WM 68, 107) egal, ob der Mietvertrag die Nutzung der Gemeinschaftswaschküche vorschreibt (andere Ansicht: AG Solingen, WM 82, 142). Eine Klausel im Formularmietvertrag, die das Aufstellen einer Waschmaschine oder eines Trockners in der Wohnung verbietet, ist unwirksam (LG Saarbrücken, WM 89, 558) Für einen Wäschetrockner muss eine ordnungsgemäße Ablüftvorrichtung installiert sein, soweit das nach der Konstruktion des Geräts erforderlich ist (AG Mülheim, WM 81, 12).

http://www.juraforum.de/forum/mietrecht/muessen-mieter-fragen-ob-die-waschmaschine-in-der-wohnung-aufgestlellt-werden-darf-247493

Die Klausel ist unwirksam. Zur vertragsgerechten Nutzung der Wohnung gehört das Aufstellen der WM. Es müssen natürlich die Voraussetzungen dafür gegeben sein (Anschluss Frisch- und Schmutzwasser für die WM sowie eine Stromleitung mit entsprechendem Querschnitt und entsprechender Absicherung (16 A). Auf letzteres hat der Mieter Anspruch. Die Anschlüsse des Wassers können nachträglich mit Erlaubnis des Vermieters (bauliche Veränderung!) installiert werden, insofernn noch nicht vorhanden. Der Vermieter könnte das auch selbst als Modernisierung machen und 11% der Kosten auf den Mieter jährlich umlegen. Glaub hier aber eher nicht, dass d. Vermieter das machen wird, da er ja vorschreibt, im Waschmaschinenraum die WM aufzustellen.

solange du nichts kapput machst oder keine Schäden passieren kann doch der Vermieter nicht vorschreiben, auch wenn er im Keller eine Gemeinschaftsmaschien hat ich kann selber entscheiden ob ich eine eigene Anschaffe und mir ins Bad stelle oder nicht ich habe es auch gemacht denn mit der Gemeinschafts machine nur Probleme wegen der Sauberkeit niemand wollte sie reinigen ist doch immer das selbe ich habe eine eigene gekauft und ins Bad gestellt dem Vermieter habe ich nicht gesagt denn ich bezahle ja die Miete immer pünktlich und wenn sie nicht gebracht wird ist die Wasser zufuhr getrennt.

Es kann nicht untersagt werden, die Waschmaschine in der Wohnung zu nutzen, vorausgesetzt es ist dafür ein Anschluss vorhanden. Wenn nicht, dürfte das Probleme geben, denn du darfst ohne Genehmigung des VM nicht einfach einen Anschluss legen. Wo ist dein Problem, die Waschmaschine im Waschkeller aufzustellen? Wenn im Keller Maschinen stehen, die von allen Mietern genutzt werden, kann ich verstehen, dass du deine eigene Maschine haben willst. Aber ist es nicht egal, ob die in deiner Wohnung oder im Waschkeller steht?

Die Klausel „Das Aufstellen einer privaten Waschmaschine in der Wohnung ist untersagt“, bindet den Mieter nicht (Amtsgericht ­Hameln, Az. 23 C 380/93). Auch einen Wäschetrockner darf er bei sich aufstellen.

Quelle: Stiftung Warentest

Aktzeptiert, aber in diesem Urteil gehts um ne Gemeinschaftswaschmaschine.

@Det1965

Es gibt Urteile genug, die besagen, dass ein solcher Passus im Mietvertrag nicht zulässig ist.