MUSS man den Fragebogen für die Kaufpreissammlung nach einem Hauskauf ausfüllen?

6 Antworten

Käse, da kannste n kamin mit anmachen, o. den Kindern zum Malen geben.

Wie robbo... Schreibt, gegenüber dem statistischem Bundesamt usw. - das is auch Käse.

Als Käufer musste nur zahlen, u. das bei den zuständigen Ämtern vor Ort melden, wie Grundbuch, FA usw.

Wenn man irgendwelche Fördemittel in Anspruch nimmt, wird man gegenüber dem Geldgeber auch die Notwendigen Angaben machen.

Also:

Bei irgendwelchen Schnöseln u Datenerhebern usw. grundsätzlich GAR nix angeben, schon gar nix Richtiges.

Ich studiere an der TU Dresden Geodäsie mit der Vertiefungsrichtung Bodenwirtschaft und habe schon einige Praktika in Sachverständigen- und Vermessungsbüros absolviert. Vorweg, ein Zitat aus dem §197 BauGB, der ja hier auch schon angeführt wurde. „Der Gutachterausschuss kann mündliche oder schriftliche Auskünfte von [...] Personen einholen, die Angaben über das Grundstück […] machen können. Er kann verlangen, dass Eigentümer […] zur Führung der Kaufpreissammlung […] notwendige Unterlagen vorlegen.“ Also ist der Gutachterausschuss befugt einen solchen Fragebogen zu senden. Was ist denn eine Kaufpreissammlung? Nach dem man sich mit dem Eigentümer auf einen Kaufpreis geeinigt und den Kaufvertrag notariell beurkundet hat, wird der Kaufvertrag an den Gutachterausschuss (GA) weitergeleitet. Alle diese Kaufverträge werden dann in einer Datenbank, die Kaufpreissammlung, gesammelt. Der GA ist eine Behörde, also sind die Daten ganz sicher aufbewahrt. Aus dieser Kaupreissammlung werden nun sehr wichtige Daten über den Grundstücksmarkt abgeleitet, welche auch dem Grundstückserwerber und –veräußerer zu Gute kommen, in Form Bodenrichtwerte oder der Grundstücksmarktbericht. Oftmals können den Kaufverträgen jedoch nicht die eigentlichen Wertmerkmale und Umstände entnommen werden, die für den vereinbarten Kaufpreis maßgeblich waren; daher ist der Gutachterausschuss auf Unterstützung angewiesen. Und hierfür ist der Fragebogen elementar wichtig. Eigentlich bräuchte man den Fragebogen nicht, wenn in dem Kaufvertrag alle Daten über das Grundstück enthalten wären.

Zu den Angaben gegenüber dem statistischen Bundesamt, das diese Daten auswertet, bist du per Gesetz verpflichtet, soweit ich mich erinnern kann. Da ist doch auch eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei. Was sagt die ?

daws hat aber nix mit dem Maklerverein zu tun!

Eine Rechtsbehelfsbelehrung liegt nicht bei. Es steht im Anschreiben nur "Da im Kaufvertrag nicht alle Eigenschaften des Grundstückes und des Gebäudes hervorgehen, bitten wir Sie, unter Bezugnahme auf § 197 BauGB, die für die Kaufpreissammlung zusätzlich benötigten Angaben ... einzutragen und möglichst umgehend an uns zurückzusenden."

Nein! das musst du nicht. Vielmehr nutzen die dann das gesammelte Wissen und verkaufen das an Intereessenten.

EINFACH WEGWERFEN !!!

Die versuchen halt überall ihre (ohnehin schlechten und veralteten ) Daten etwas auf den neuesten Stand zu bringen.

Ist sowieso eine Unverschämtheit, dass die Amtsgerichte solche Infos weitergeben....

Ich habe auch so ein Schreiben bekommen. Ich möchte das eigentlich nicht ausfüllen und wegsenden. Zumal ich vor dem Kauf auch angefragt habe ob es Daten gibt als Referenz für mich und dieses verneint wurde. Und jetzt soll ich hier deren Datenbank kostenlos füllen die ich hinterher sicher nicht mal kostenlos nutzen darf! Finde ich schon etwas frech. Ich sitz das mal aus und warte ob noch etwas kommt!