muss man belegen können, dass man eine Geschäftsreise hatte, um diese steuerlich absetzen zu können?

10 Antworten

Du musst theoretisch jeden Cent den du als Betriebsausgaben aufwendest und erklärst nachweisen können.

Viel wichtiger bei Dienstreisen ist es, dass du den betrieblichen Zusammenhang nachweisen kannst.

was heißt "belegen", es muss plausibel sein.

wenn du z.b. als vw-autohändler nach wolfsburg reist, liegt es doch wohl auf der hand, dass es geshäftlich ist.

aber 3 tage im hotel auf sylt wirst du kaum als geschäftsreise "verkaufen" können.

auch wenn sogar bei solchen verkappten urlaubsfahren angebliche geschäftsbeziehungen gepfelgt werden sollen. manche halte finanzamter und stuerprüfer für idioten.

Ich will zu einer Messe. Ich habe dort in der Nähe kein Hotel (oder sonst eine Unterkunft) gefunden. Stattdessen ist die nächst gelegene Unterkunft 3h Stunden entfernt von der Messe. Kann ich also die Hotelrechnung steuerlich absetzen?

@Stevens53

bist du angestellter oder unternehmer? der eine macht eine dienst- der andere eine geschäftsreise. privater messebesuch ist nicht absetzbar.

@noname68

Ich bin Unternehmer. Ich bin kein Aussteller in der Messe, sondern Besucher.

@Stevens53

ok, dann ist alles im rahmen der maximalbeträge als reisekosten absetzbar, wenn die messe weitestgehende für dein unternehmen wichtig ist.

@noname68

Ich habe als Besucher für die Messe nicht bezahlt. Ist die Hotelrechnung trotzdem absetzbar? oder muss ich irgendwie belegen, dass ich in der Messe war die Frage ist halt nur wie.

@Stevens53

ja sicher, man setzt nur die tatsächlich entstandenen kosten (hotel, fahrt, verpflegung) als reisekosten ab.

@noname68

Aber woher wollen die denn wissen, dass ich dort auch wirklich geschäftlich unterwegs war oder gehen die nicht zu sehr ins Detail? Fakt ist, dass eine Stadt weiter es eine Messe gibt.

@Stevens53

für den besuch einer erotik-messe musst du schon starke argumente nennen, damit es "geschäftlich" klingt, aber wenn du z.b. auf der hannover-messe nach innovationen für deinen maschinenpark suchst, ist das schon was anderes.

irgendwie klingst du wie ein "kleinunternehmer" mit currywurstverkauf per bauchladen, dass du als unternehmer noch nie geschäftlich unterwegs warst.

@noname68

Die Messe, die ich meine ist eine Landwirtschaftliche Messe.

@Stevens53

Das glaubt Dir kein Finanzamt, dass es kein näheres Hôtel gab.

Ah ok! du hast es ja schon am Anfang geschrieben "es muss plausibel sein" in meinem Fall ist es, dann Plausibel.

Dann hast du ja sicher Hotelrechnungen oder auch deinen Arbeitsplan mit den entsprechenden Geschäftsabschlüssen.

Einfach eine Geschäftsreise zu BEHAUPTEN reicht nicht aus.

Hotelrechnung kann ich zeigen reicht diese aus?

@Stevens53

Damit ist ja noch nicht der geschäftliche Anlass belegt.

@DerHans

ich werde in meiner Geschäftsreise einen Hersteller besuchen, wie soll ich da irgendwas belegen, falls es zu keiner zusammenarbeit kommt?

@Stevens53

Dann solltest du dieses geschäftliche Treffen ja wohl in deinem Terminkalender dokumentiert haben.

@Stevens53

und darüber, dass man eigentlich ein unternehmen betreibt, umsatz- und gewerbesteeuerpflichtig ist, denkst du nicht nach?

meine oma kann auch keine "geschäftsreise" von ihrer steuer, die sie auf ihre rente bgezahlen muss, absetzen, weil das eben nur geschäftsleuite können.

@DerHans

in ein Terminkalender kann man es löschen und eintragen, dass ist doch kein guter Beweis.

@Stevens53

Das wird aber anerkannt, wenn du ein Gewerbe ordnungsgemäß führst.

@Stevens53

Nein. Unterlagen von der Messe, Belege von Restaurants, Tankquittungen oder Fahrscheine.,

Kommt drauf an.

Laut den Gelben Unterlagen vom FA:

Vertrauenswürdig und schlüssig muss es sein

Klar, man muss die betreffenden Quittungen vorweisen.

die Übernachtungskosten (im Hotel) kann ich belegen. Reicht das aus?

@Stevens53

Du kannst das absetzen, was Du durch Quittung auch belegen kannst.