zahlt das amt eine scheidung?

5 Antworten

Hallo, damit Du eine Scheidung einleiten kannst, musst Du erst einmal 1 Jahr getrennt sein (2 Monate sind ja schon vorbei). Du kannst bei Hartz IV die sogenannte Verfahrenskostenhilfe (VKH) in Anspruch nehmen (das hiess damals Prozesskostenhilfe (PKH)), was bedeutet, das die Gerichtskosten und die Anwaltskosten komplett vom Staat (der Gerichtskasse) übernommen wird; die Scheidung wäre dann komplett kostenlos für Dich. Eine Scheidung geht in Deutschland nur mit (mindestens) einem Anwalt, es herrscht also Anwaltspflicht! Mehr gute Infos findest Du im Internet, einfach "Scheidung" eingeben; es gibt auch Portale, wo Du kostenfrei anrufen kannst. Guter Tipp zuletzt: am besten versucht Ihr die Scheidung so einvernehmlich wie möglich zu gestalten. Viel Glück!

wieso brauchst Du einen eigenen Anwalt? .. ihr könnt Euch doch regulär scheiden lassen.. bei einer Kurzzeitehe besteht doch nicht mal ein nachehelicher Unterhaltsanspruch.

. Du & er gehen aus Eurer Ehe mit dem was ihr reingebracht habt .. ein ehebedingter Nachteil kann noch  gar nicht bestehen, somit seit ihr jeder für Euch wieder selbstverantwortlich und müßt für Euren Erhalt selber arbeiten..und könnt somit Eure Scheidungskosten auch selber  tragen..

nehme jeden Job an ohne Kind bis Du verpflichtet dem Ex keine unnötigen Kosten zumachen.. ggf. bekommst Du Schulden .. es gibt es nicht, das er automatisch Deine übernehmen muß und die Öffentlichkeit auch nicht .. 

 einigt Euch mit/über  einem Anwalt und ihr habt beide weniger Kosten zu tragen..

"Das Amt" zahlt ganz sicher nicht Deinen Anwalt und auch nicht die Scheidung .. wenn Du kein Geld hast, musst Du bei Deinem zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein holen (das setzt Bedürftigkeit voraus) der gilt für die Erstberatung beim Anwalt (Fachanwalt für Familienrecht) der kümmert sich dann um das Weitere

Lass Dich von einem Anwalt beraten, ob Du Chance auf ►Prozesskostenhilfe◄ hast. Du kannst mit einem Beratungsschein hingehen. Den bekommst Du vom Amtsgericht für 10 Euro. - Hier eine sehr gute Erklärung zum ►Beratungsschein◄:

http://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe 

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Falls Du in Hamburg wohnst oder arbeitest, geh zur Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (►ÖRA◄) in der Dammtorstraße. Da bekommst Du fachkundigen Rat von ehrenamtlich arbeitenden Anwälten, Richtern und Fachbeamten. Diese halten sich an die Schweigepflicht genauso wie frei praktizierende Rechtsanwälte. - Und falls erforderlich, setzen sie auch Schreiben für Dich auf oder schreiben direkt an die Gegenseite. - Google dazu mit ►öra hamburg dammtorstraße◄

Ein Amt zahlt dir weder Anwalt noch die Scheidung. Einen Anwalt schon deshalb nicht, da es da keine Anwaltspflicht gibt. Was die Scheidung angeht kannst du einen Antrag beim Gericht auf Prozesskostenhilfe stellen. Ob dieser bewilligt wird entscheidet das Gericht beim Scheidungstermin. Es kann allerdings sein, dass du die Kosten in Raten zurückzahlen musst.

SimonG30  15.03.2015, 21:23

herrscht bei Scheidungen nicht Anwaltspflicht?

Wobei ich mir auch nicht vorstellen kann, das von Seiten des Amtes ein Anwalt für eine solche Privatangelegenheit finanziert wird.

freisel  15.03.2015, 21:29
@SimonG30

Nein. Scheiden kannst du dich auch ohne Anwalt lassen.