Muß man bei einer Sanktion von 100% einen neuen Hartz 4 Antrag stellen?

2 Antworten

Nein musst du nicht !

Deine Sanktion läuft 3 Monate und dein aktueller Bewilligungsbescheid bleibt bestehen,trotz des Änderungsbescheides über deine Sanktion,wenn diese abgelaufen ist,dann gibt es automatisch weiter Leistungen gezahlt,wenn nicht vorher dein Bewilligungszeitraum abgelaufen ist.

Dann solltest du in der Regel rechtzeitig einen Antrag auf Weiterbewilligung zugeschickt bekommen,den du dann ausgefüllt so bald wie möglich wieder abgeben solltest.

Wenn der aktuelle Antrag noch läuft, dann nicht. Erst wenn der Bewilligungszeitraum ausläuft, musst Du rechtzeitig einen Folgeantrag stellen. Die Sanktionierung läuft davon unabhängig aber dennoch insgesamt 3 Monate.