Muss man bei einem Praktikum (Gericht) die Tage nacharbeiten, die man krankheitsbedingt gefehlt hat?

2 Antworten

Was für ein Praktikum ist das?

Ein (schulisches) Pflichtpraktikum umfasst regelmäßig eine Mindestanzahl an Tagen. Erreichst du diese krankheitsbedingt nicht, musst du entweder in den Ferien nacharbeiten oder das Praktikum wird als nicht abgeleistet gewertet.

Wenn du eine bestimmte Anzahl an Tagen absolviert haben musst um die Praktikumsbescheinigung zu bekommen: ja.