Muss man bei einem befristeten Mietvertrag dem Mieter rechtzeitig Bescheid geben das nicht verlängert wird?

3 Antworten

Zulässige Gründe für die Befristung eines Mietvertrags

  • Eigenbedarf nach Ablauf von Zeitraum x
  • Sanierung nach Zeitraum x
  • Unterbringung von z.B. einem Hausmeister (meist ehr interessant, wenn man mehrere Wohneinheiten vermietet).

Steht nicht einer dieser Gründe in eurem Mietvertrag, so ist dieser automatisch unbefristet, denn von § 575 BGB kann nicht zum Nachteil des Mieter abgewichen werden.

Was du möchtest ist aber völlig belanglos, du kannst den Mietvertrag schriftlich unter Berufung auf § 573a BGB zum 31.12.2019 kündigen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Gerhart  10.06.2019, 22:43

Sind da 2 Untermieter, dann klappt es nicht mit 573 a.

Nein musst Du nicht, der Vertrag läuft nach der vereinbarten Zeit einfach aus.

Den Vertrag und Dauer sollte der Vertragspartner nach der kurzen Zeit noch kennen, schaden ihn daran zu erinnern kann es aber nicht.

kevin1905  10.06.2019, 21:11
Nein musst Du nicht, der Vertrag läuft nach der vereinbarten Zeit einfach aus.

Davon ausgehend, dass die Befristung wirksam ist, was hier durchaus beuweifelt werden kann.

Gerhart  10.06.2019, 22:44

DieserVertrag ist nicht befristet, weil ihm der gesetzliche Grund fehlt.

Rechtlich gesehen, nein. Aber du solltest ihr das schon besser sagen, damit sie sich darauf vorbereitet.