Kann man einen befristeten Mietvertrag kündigen?

14 Antworten

Warum kann man sich nicht einfach daran halten, was man irgendwann versprochen hat?

Die Befristung endet am 30.09.2018, also bereit in 7 Monaten. Dein Wunsch, jetzt schon alleine wohnen zu wollen, steht aufgrund der vertraglichen Bindung hinter dem Wunsch des Vermieters, Dich bis 30.09. im Mietverhältnis zu behalten. Ob sich an seinem Wunsch was geändert hat, kannst Du ihn ja mal fragen. Vielleicht mag er Dich gar nicht mehr.

Seit wann hast Du denn den Vertrag? Schon seit mehr als 1 Jahr?

Ein befristeter Mietvertrag ist dann kein befristeter, wenn die Befristung so formuliert ist, dass sie rechtlich nicht haltbar ist. Bspw. wenn nicht drin steht, was der Grund für die Befristung ist. Bei der Angabe eines Grundes gibt es nur bestimmte, die zugelassen werden. Beispiele:

Eigenbedarf

Eigenbedarf eines nahen Angehörigen

Anderweitige Nutzung steht schon fest

Gebäude soll abgerissen werden

Nicht erlaubt:

Ein anderer Mieter soll einziehen können

Schuljahresende

Vorsorgliche Wechselmöglichkeit soll geschaffen werden

u. ä.

Schau mal, was in Deinem Vertrag hierzu drin steht. Vielleicht ergibt sich dadurch schon, dass Dein Vertrag ein unbefristeter Mietvertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist von 3 Monaten ist oder wenn das Zimmer möbliert war und der Vermieter auch in der gleichen Wohnung wohnt, sp. am 15. zum Monatsende.

Solche Sachen sollten eigentlich im Mietvertrag stehen. In jedem Vertrag muss stehen, wie man ihn kündigen kann

Befristete MV können nicht ordentlich sondern nur außerordentlich fristlos gekündigt werden.

Einen rechtswirksam befristeten Vertrag kann man nicht vorzeitig kündigen. Genaugenommen kann er überhaupt nicht gekündigt werden, da er mit dem Befristungsdatum einfach ausläuft.

Es wäre aber interessant zu wissen, was als Befristungsgrund angegeben wurde. Das ist wichtig um beurteilen zu können, ob die Befristung überhaupt wirksam ist.

Frage zu oberflächlich und ungenau...

Es gibt so viele Mietverträge und jeder ist anders formuliert. Ja, kann, muss aber nicht, weswegen viele vor Gericht gelandet sind.

Das ist falsch.

Steht ein Grund für die Befristung im Mietvertrag, wenn ja welcher?

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