müssen bei einem WG Mietvertrag alle auf einen Vertrag unterschreiben ?

4 Antworten

WG - diesen Begriff kennt das Mietrecht nicht.

Sollen mehrere Personen Mieter sein gibt es 2 Möglichkeiten.

1. Alle Personen die Mieter sein sollen stehen in einem Mietvertrag.

oder

2. Jede Person Bekommt einen separaten Mietvertrag über jeweils 1 Zimmer in der Wohnung.

Über die Möglichkeiten entscheidet allein der Vermieter, oder läßt es sein mit einer "WG" überhaupt Mietverträge abzuschließen.

"1. Alle Personen die Mieter sein sollen stehen in einem Mietvertrag." ist ok müssen jetzt dann auch alle diesen Vertrag unterschreiben damit er Gültig ist ? oder reicht es auch wenn jeder drin steht aber jeder seinen eingenen Vertrag bekommt den auch nur er alleine Unterschreibt ?

@werdhub

Die Vertragsform wählt der Vermieter.

Gibt es nur einen Vertrag in dem alle Personen stehen, müssen auch alle Personen diesen einen Vertrag unterschreiben.

Einen Vertrag mit allen Personen und dann noch mal für jede Person einen eigenen geht nicht.

Das wäre nicht besonders gut

Wenn alle als Hauptmieter fungieren können auch nur alle zusammen kündigen. Das wäre für eine WG eher schlecht.

das ist Richtig , aber mir geht es eher um die Vertragsform , welche ist vom Gesetz her die richtige, die 1 oder die 2

"1. Alle Personen die Mieter sein sollen stehen in einem Mietvertrag." ist ok müssen jetzt dann auch alle diesen Vertrag unterschreiben damit er Gültig ist ? 



Alle müssen unterschreiben.

Wenn einer auszieht und kündigen will, gibt es zwei Möglichkeiten:

- Es müssen kündigen und hoffen dass der Vermieter mit den verbleibenden Personen einen neuen Mietvertrag abschließt. Kann auch zu neuen Konditionen sein.

Alle Mieter und Vermieter machen einen Aufhebungsvertrag bzw. entlassen eine Person aus dem Mietvertrag.

Bei gemeinsamen Mietverträgen haftet man gesamtschuldnerisch.

oder reicht es auch wenn jeder drin steht aber jeder seinen eingenen Vertrag bekommt den auch nur er alleine Unterschreibt ?

Das geht nicht, alle Vertragspartner bekommen je ein Exemplar mit Unterschrift aller Vertragspartner.

Es könnten 3 Vertragsmöglichkeiten sein: 

1. Alle Mieter bilden eine Mieterpartei und unterschreiben zu dritt den MV

2. 1 Mieter mietet die Wohnung und untervermietet an 2 Untermieter

3. 3 Mieter mieten je eine Zimmer und erhalten Nutzungsrechte in Küche, 

Flur und Bad.