Bin ich zur Reinigung eines Vordaches an meiner gemieteten Wohnung zuständig?

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Natürlich könnte man sich jetzt endlos streiten darüber, wer dafür verantwortlich ist, dass das Dach gereinigt wird, das die Terrasse des Mieters vor Regen schützt. Das Interesse des Mieters ist klar: Er will, dass es schön aussieht und das Interesse des Vermieters ist lediglich, dass das Dach seine Funktion behält. Wie oft nun wer verpflichtet ist, das Dach zu reinigen, bleibt offen.

Man könnte sie damit beantworten, dass für den Terrassenboden ja auch der Mieter zuständig ist und dass es dem Vermieter normalerweise nicht gestattet ist, Wohnung, Garten, Terrasse des Mieters zu betreten. Mieter wollen das normalerweise nicht und somit ist es doch am besten, wenn der Mieter das Dach selbst reinigt.

Im Grunde ist das alles Kinderkram. Als Vermieter habe ich einen Hochdruckreiniger für genau diese Fälle. Die Sache ist damit in 10 Minuten erledigt. Ok, mit Anfahrt und Plauderminütchen wirds eine Stunde. Jedoch auch eine gute Gelegenheit, mal wieder nach dem rechten zu schauen. Also was soll das? Der Vermieter soll sich nicht so anstellen.

Allerdings geht es mir auch so: Ein Mieter, der meint dass er mich bei jeder Gelegenheit ärgern, belästigen und belasten muss, bekommt solch einen Gefallen von mir auch nicht mehr getan. Nur noch das allernötigste.

Ich bin bestimmt keine Mieterin, die meinen Vermieter, der übrigens im gleichen Haus wohnt, ärgern oder ständig mit Kleinkram nerven möchte. Ganz im Gegenteil, ich war sogar im letzten Jahr bereit, einen Teil der Kosten für die Erneuerung des erwähnten Daches beizusteuern. Aber wie gesagt, ich bin 80 Jahre und kann einfach nicht mehr auf eine Leiter steigen, um dann mit einem Hochdruckreiniger das Dach zu säubern. Habe ich in all den Jahren, die ich hier wohne, auch noch nie machen müssen.

@klaudchen

Gut, dass Du das klar stellst. Und ich habe auch nicht von Dir erwartet, dass Du auf eine Leiter steigst. Das erwarte ich eigentlich vom Vermieter.

Also, wenn Du keine Mieterin bist, die den Vermieter ständig piesackt - was ich Dir gerne glaube -, dann ist es allein Sache des Vermieters, mal eben den Hochdruckreiniger zur Hand zu nehmen und das Dach runter zu waschen. Da tut man doch nicht rum, von wegen "da sind Sie verantwortlich". Das meine ich in erster Linie mit Kinderkram. Noch dazu, wenn man in ein und dem selben Haus wohnt.

Also, der Vermieter soll sich nicht so anstellen.

Nee, das ist gewiss nicht deine sondern Vermietersache!

Danke für die Antwort. Ich dachte, das sei auch irgendwo festgelegt, wie z.B. das Streichen von Türen und Fenstern. Im Wohnraum ist der Mieter zuständig und von außen ist es Vermietersache.

Grundsätzlich ist es gerade so, dass wenn im MV nichts schriftlich diesbezüglich erwähnt wurde, die Reinigung auch nicht Mietersache ist. Nur hilft das - und das ist der Pferdefuss hier - dem Mieter nichts. Denn wenn der VM diese Reinigung selbst beauftragt, sind die Kosten dazu in voller Höhe umlagefähige BK. Damit ist die rechtliche Bestimmungsfrage hier letztlich rein finanziell gesehen unerheblich. Es dürfte daher ratsam sein, diese Arbeit (die ja in der Tat auch wenigstens jährlich sinnvoll erscheint, um Funktionalität und auch Ästhetik zu bewahren) in Eigenregie an einen Dienstleister zu vergeben (natürlich nach Kostenvoranschlag).

Umlagefähig nur dann, wenn das konkret vereinbart wurde (unter sonstige Betriebskosten).

@albatros

Ack. Allerdings kommt das letzten Endes auf´s selbe hinaus. Sollte das nicht explizit aufgeführt worden sein, wird der Vermieter einfach die Grundmiete innerhalb der gesetzlichen Größen erhöhen. Ich würde das generell auch unter sonstige BK auflisten, jedoch selbst in Auftrag geben nach Absprache mit dem Mieter.

Ich bin der Meinung, dass wenn nichts anderes im Mietvertrag steht der Mieter für die Reinigung zuständig ist.

Umgekehrt wird eher ein Schuh daraus: Sagt der MV dazu nichts aus, ist es gerade nicht Mietersache.