Muss ich vor oder nach der schriftlichen Prüfung noch arbeiten gehen?

5 Antworten

Was hier Leute für einen Mist schreiben können, ist ja unglaublich.

Die Freistellung gilt grundsätzlich nur für den tatsächlichen Zeitraum der Prüfung. (!!!) Vor oder nach der jeweiligen Prüfung können Auszubildende beschäftigt werden.

Für Auszubildende unter 18 Jahren gelten Sonderbestimmungen: Sie müssen an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, freigestellt werden. (JArbSchG)

Arbeitstag ist jeder Tag der Woche, an dem im Betrieb gearbeitet wird. Die Freistellung ist auch am Tag vor einer Wiederholungsprüfung zu gewähren. Findet der schriftliche Teil der Abschlussprüfung an mehreren Tagen, z. B. an einem Dienstag und einem Donnerstag, statt, so ist der jugendliche Auszubildende nur am Montag freizustellen. Vor anderen Prüfungsteilen, z. B. vor der Fertigkeitsprüfung oder der mündlichen Prüfung, ist eine Freistellung nicht zwingend.

Unabhängig von gesetzlichen Regelungen sollte für die Teilnahme an den Prüfungen nach vernünftigen Lösungen gesucht werden. Die IHK empfiehlt, alle Prüfungsteilnehmer am Tag der Prüfung komplett von der Arbeit freizustellen und ihnen am Tag vor der Prüfung - sofern nicht freigestellt werden muss - Urlaub zu gewähren.

so wie ich es weiß must du nicht mehr zu arbeitdu hast mehr als 6 std.prüfung oder schule da darf man nicht mehr arbeient.das ist so gesetz

Nach Gesetz musst du nicht zur Arbeit!

Klar mußt du arbeiten gehen, Du wirst ja dafür bezahlt.