Muss ich Unterlagen an das Jobcenter per Post einreichen wenn ich arbeitsbedingt nicht zuhause bin, oder kann ich die auch später persönlich einreichen?
Hallo Gemeinde,
ich beziehe ALGII und beginne bald eine neue Vollzeitstelle ca. 600km von zuhaus entfernt. Ich bin da dann 4-6 Wochen unterwegs und für 2 Wochen zuhaus. Nun habe ich noch keinen Arbeitsvertrag, sondern bekomme den erst vor Ort, und kann für das Jobcenter die Veränderungsmitteilung und die Anlage EK nicht ausfüllen, dazu brauche ich ja den Arbeitsvertrag. Das gleiche gilt für die Einkommensbescheinigungen.
Bei mir sind schon ziemlich oft Unterlagen komplett verschwunden weshalb ich nur noch persönlich mit Empfangsbestätigung einreiche. Jetzt bin ich ja aber für 6 Wochen nicht zuhaus. Bin ich deshalb verpflichtet die Unterlagen per Post einzureichen, oder muss das Jobcenter dann einfach so lange warten bis ich die dann persönlich einreichen kann, wenn ich wieder da bin?
Ich habe die Dauer der Abwesenheit und das ich die Unterlagen solange nicht einreichen kann schon per Telefon an die Leistungsabteilung mitteilen lassen.
Viele Grüße
toaskIV
3 Antworten
Natürlich kannst du die Unterlagen auch per Post einreichen. Du solltest dir aber Kopien aufbewahren.
Dem Arbeitsvermittler kannst du ja vorab schon die Veränderung mitteilen. (Dazu bist du verpflichtet)
Schick ihnen die Unterlagen per Fax oder Mail. Im schlimmsten Fall wird die Überzahlung und damit die Rückforderung größer, aber das ist ja kein Problem, wenn du das Geld einfach nicht antastest.
Originale würde ich keinesfalls per Post senden.
Riskier es doch einfach und schick die Sachen per Post hin, natürlich alles nur in Kopie. Wenn Du wieder da bist, kannst Du ja mal nachfragen, ob alles angekommen ist.
Möglich, dass Du zuviel Geld bekommst, was Du dann natürlich wieder zurückzahlen musst. Also aufpassen und nicht ausgeben :-)