Pünktliche Unterhaltszahlungen bei Hartz IV-Bezug

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Bis das jüngste Kind 3 jahre alt UND geregelt fremdbetreut ist, muss man weder dem Arbeitsmarkt noch für irgendwelche Maßnahmen zur Verfügung stehen. Und auch die Betreuungsfrage für das ältere Kind muss geklärt sein (z.B. während der Schulferien). Wenn dein Kind unbeaufsichtigt bleibt und ihm irgendwas passiert / es irgendwas anstellt, bist du diejenige, die sich im Falle des Falles mit Problemen auseinandersetzen muss (-> Aufsichtspflicht, Haftpflichtfragen usw.) - nicht das Jobcenter... -

Mein Anwalt hat vorgeschlagen, es erst einmal ohne Titel zu probieren.

Wo ist das Problem, einen dynamischen Titel zu verlangen und festsetzen zu lassen (geht beim Jugendamt kostenlos)? Falls der Vater nicht beabsichtigt, den UH unregelmäßig zu zahlen oder sich darum zu drücken, dürfte er doch auch kein Problem darin sehen, einen Titel festsetzen zu lassen. Sofern/ solange er "korrekt" zahlt, kommt der UH-Titel ja eh nicht gegen ihn zum Einsatz (weil keine Zwangsvollstreckung nötig sein wird aufgrund seiner korrekten Zahlungen.)

Als UH-Berechtigter sollte man aber Wert darauf legen, einen vollstreckbaren Titel zu haben. Falls der UH-Pflichtige irgendwann mal Probleme machen sollte, hat man ansonsten erstmal nichts in der Hand... man braucht einen vollstreckbaren Titel zur Einleitung der Zwangsvollstreckung. Ein dynamischer Titel setzt den Unterhalt nicht als festen Betrag, sondern als Prozentsatz des jeweilig gültigen Mindestunterhalts fest. Der fällige UH-Betrag ändert sich dann automatisch mit den Änderungen der Düsseldorfer Tabelle und dem Alter der Kinder; es wird keine neue Beurkundung oder ein neues Gerichtsverfahren nötig, um den UH anzupassen (was auch für den UH-Pflichtigen weniger Theater bedeutet als ein statischer Titel.)

Was passiert, wenn mein Ex unregelmäßig oder zu spät zahlt?

Der UH ist monatlich im Voraus zu zahlen (§ 1612 BGB) .Man sollte festlegen (im Titel bzw. schriftlich) , zu welchem Datum der UH jeweils fällig ist. In der Regel wird festgelegt, dass er zum Monatsersten oder bis zum Monatsdritten zur Verfügung stehen muss. - Das Jobcenter zahlt am Ende des Vormonats im Voraus für den Bedarf des Folgemonats. Es darf Einkommen nur/ erst dann anrechnen, wenn sie tatsächlich zufließen. Ist z.B. bei der Bedarfsberechnung für Dezember bereits der erwartete UH-Zufluss im Dezember berücksichtigt (und vom ALG2 "abgezogen") worden, aber der Unterhalt geht dann nicht ein, kann man das durch Vorlage der Kontoauszüge nachweisen. Das Jobcenter muss dann den entsprechenden Betrag nachzahlen, um den Bedarf für Dez. zu sichern. (Zahlt der Vater dann später den UH für Dez. rückwirkend nach, hat das Jobcenter Anspruch auf diese Nachzahlung , bis zur Höhe seiner Leistungsgewährung für das Kind.)-

Der UH-Pflichtige wird mEn eher darauf bedacht sein, seiner Zahlungspflicht pünktlich und vollumfänglich nachzukommen , wenn beim UH-Berechtigten ein vollstreckbarer Titel vorliegt - mit dem auch Lohn-/ Kontopfändungen möglich sind... auf die man(n) ja vermutlich nicht so scharf ist..

Du kannst mit dem JobCenter veeinbaren, dass du jeweils den vollen Satz der Grundsicherung ausbezahlt bekommst, und dass dann im NÄCHSTEN Monat der Unterhalt verrechnet wird. Also nach dem** tatsächlichen** Eingang des Geldes.

Dann lass den Unterhalt lieber titulieren.

Mit diesem Titel kannst du den Unterhalt immer sofort pfänden.

Wer hat gesagt, dass ihr es erstmal so probiert sollt?

Mein Anwalt meinte, mir sollten es erst einmal ohne Titel probieren. Vielleicht bekomme ich ja auch pünktlich den Unterhalt gezahlt und mache mich umsonst verrückt. Aber das weiß ich halt nicht und möchte mich daher schon mal schlau machen.

@KJPDS

Warum sollte es ohne Titel beser sein

Wenn dein Ex nichts böses beabsichtigt, kann er den Titel doch unterschreiben.

Das ist kostenlos beim Jugenamt.

Ohne Titel wird es für dich jeden Monat ein Risikospiel

Achja, du hast einen Rechtsanspruch auf den Titel , d.h. dein Ex darf sich nicht weigern.

@ToffeCaramel

Ich rate dir, dir diese Seite

forum-Jurathek.de

schon mal zu merken.

Da geben dir sehr kundige Leute Auskunft. Dauert aber länger als hier, ist aber auch fundierter.

(Ich habe eben deine alten Fragen gelesen und die wären dir dort auch sofort und mit Rechtsgrundlage beantwortet worden.

Ist auch Kostenfrei, aber seriöser als diese Seite

@ToffeCaramel

Vielen Dank für den Tip mit forum-jurathek. Habe schon mal reingeschaut und mich registriert. Werde (wenn mir meine Kinder die Zeit lassen - wohl wieder abends :-) ) dort diese Frage auch nochmal stellen.

@ToffeCaramel

Habe meinen Anwalt per Mail schon um eine Titulierung des Unterhalts gebeten.

@KJPDS

Das macht nicht der Anwalt. Das macht das Jugendamt. Da ist es kostenlos. Der Anwalt lässt sich jeden!!! Handschlag bezahlen.

Und auch wenn du jetzt Prozesskostenhilfe hast, kann es sein, dass deine finanziellen Verhältnisse in 3 Jahren anders aussehen und dann musst du alles in Raten zurückzahlen (Ist bei mir gerade so)

Tja, da bist Du dann mit dem gleichen Problem konfrontiert wie alle Mütter, die ohne Hartz IV leben...^^ Und weil das eben sehr schnell sehr existentiell werden kann ist die Verletzung der Unterhaltspflicht auch eine Straftat ( § 170 StGB ), die angezeigt werden kann und dann auch verfolgt wird. Und die Strafen, die dafür verhängt werden, sind gar nicht so ohne.

"Erst mal ohne Titel probieren" ist allerdings ausgemachter Unsinn. Denn der Titel ist kostenlos und die genaue Höhe des Unterhalts muß man erst einmal errechnen - und kann dabei durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Wenn das Jugendamt die Berechnung übernimmt, hat man wenigstens gleich eine Zahl von neutraler Stelle, auf die sich alle berufen können. Mir fehlt also ein Grund dafür, auf einen Unterhaltstitel zu verzichten.

Mein Anwalt hat vorgeschlagen, es erst einmal ohne Titel zu probieren. Habe ihm mittlerweile eine Mail geschrieben, daß ich es nach einigen Überlegungen nicht so sehe. Ich bin durch die Trennung von meinem Mann von einem Tag auf den anderen zum Hartz IV-Fall geworden mit meinen Kindern. Es ist kein schönes Gefühl und ich möchte Geld vom Staat auch nur so lange bekommen, wie es nicht anders geht. Aber meinen 20 Monate alten Sohn kann ich doch noch nicht Vollzeit in einen Kindergarten stecken, um ganztags arbeiten zu gehen. Und überhaupt hat er erst einen Kindergartenplatz ab Mai 2013. So lange ist mit arbeiten gehen gar nichts drinnen. Und meine 8jährige Tochter ist mittags nach der Schule auch daheim, muss betreut werden.

kannst du nicht viel machen außer einen anwalt... war bei mir genauso...

Anwalt ist zu teuer. Es geht auch über eine Beistandschaft beim Jugendamt.

@ToffeCaramel

da du hartz IV emfänger bist brauchst du 10€ zahlen weil du ja nicht viel geld hast

@FranziRazar

Das ist dann aber nur die Beratung.

Für alle außergerichtlichen Tätigkeiten muss man zahlen.

geht es vor Gericht, kann man wieder Prozesskostenhilfe beantragen.

@ToffeCaramel

meine mutter brauchte einmalig 10€ zahlen und der rest hat der anwalt gemacht z.b. kontopfändung