Muss ich Rauputz in Mietwohnung entfernen bei Auszug?

Rillen - (Recht, Mietrecht, Wohnrecht)

4 Antworten

Müsste ich dann diesen Rillenputz entfernen, und die Wände mit körnigen Putz bestreichen oder glatt machen? (was teuer für mich werden könnte)

Der Vermieter kan n verlangen dass der Urzustand wiederhergestellt wird.

Was Dir gefällt muss ihm nicht gefallen.

Du hast eine bauliche Veränderung vorgenommen.

Rein technisch gesehen ist beides ein Rauputz, der sich nicht fürs tapezieren eignet, ausserdem ist es bei beiden Putzen schwer Dubellöcher wieder rückstandslos aufzufüllen (bei Reibputz ist es wohl leichter). Also müsste hier bei Zurückgabe an die Hausverwaltung eine Rückbaupflicht entfallen?

Nein, da entfällt nichts, Du hast die Mietsache verändert und der Vermieter muss das nicht hinnehmen.

Stell Dir vor Du bist der Vermieter ich ich würde das mit Dir machen: 

Du würdest mir nen Vogel zeigen, es sei denn es gefällt dem Vermieter.

Aber das kann man dann besprechen wenn, wenn man ausziehen will.

Der Vermieter kann die Rückgabe der Wohnung in dem Zustand verlangen, in dem sie war als du sie übernommen hast.

Die Frage nach dem Geschmack bleibt völlig unberührt.

In einer Mietwohnung sollte man Putz nur nach Rücksprache und schriftlicher Genehmigung des VM aufbringen. Das Zeugs kriegste nämlich nur schwer bis garnicht wieder ab.

das müsstest du wohl mit der HV besprechen da es sich hier wohl eher um eine Fallentscheidung Handelt.