Mittagspause unzulässig gekürzt?
Hallo! Ich besuche die 10. Klasse eines Gymnasiums in Bayern. An einem Tag in der Woche haben wir von 8.00 Uhr bis 16.15 Uhr Unterricht, wobei zwischen 14.00 Uhr und 14.45 Uhr eine Mittagspause vorgesehen ist. Da wir nun an diesem Wochentag nach 14.45 Uhr planmäßig Schwimmunterricht haben in einem Bad, das weit von der Schule entfernt liegt, hat der Direktor für unsere Klasse eine Sonderregelung erlassen: Für den Weg zum Schwimmbad (mittels eines bestellten Busses) müssen wir einen Großteil unserer Pause opfern, der Unterricht beginnt planmäßig nun um 14.20 Uhr, was dann einer Mittagspause von gerade noch 20 Minuten entspricht. Meine Frage ist, ob eine solch kurze Mittagspause mit schul-bzw. arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften vereinbar ist. Falls nein, bitte nennen Sie mir den entsprechenden Paragraphen im (Gesetzes-)Text, der solhe Regelungen untersagt, damit ich beim Schulrektor schriftlich Beschwerde einlegen kann. Vielen Dank im Vorraus.
9 Antworten
Da musst schon in das bayerische Verwaltungsrecht bzw. euer Schulgesetz schauen. Ihr habt doch eine SV mit einem/er SchulsprecherIn? Da gehst Du zuerst hin, denn das ist eine typische Sache, die in die SV gehört. Es ist sein Job, Rechtsrat einzuholen und mit dem Schulleiter zu reden. Der muss ihm nämlich Auskunft geben unter Nennung der Rechtslage. Andernfalls würdest Du Dich lächerlich machen. Das wären noch geringsten Folgen und die informellen sind schlimmsten. You know what I mean?
Meine Frage ist, ob eine solch kurze Mittagspause mit schul-bzw. arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften vereinbar ist.
Ja. Es gibt keine Pausenregelung, wohl aber eine Stundentafelregelung: § 42 (2) Schulgesetz Bayern GSO
G imager761
Das Arbeitsrecht findet hier garantiert keine Anwendung und ich glaube auch nicht, dass es anderweitig Paragraphen gibt, die das verbieten.
Hallo nicolas1995!
Für Dich gelten folgende gesetzliche Regelwerke:
Erstens: Das Bayerische Gesetz über das Unterrichts- und Erziehungswesen (BayEUG)
und zweitens die Gymnasialschulordnung (GSO);
Da Du Gymnasiast bist, gehe ich davon aus, dass Du Dir die beiden Werke selbst besorgen und darin nachlesen kannst.
Das Arbeitsrecht gilt für Schüler - sofern es sich um schulischen Unterricht handelt - nicht. Damit werdet Ihr frühestens in berieblichen Praktika konfrontiert.
Übrigens: Eine Busfahrt kann durchaus als Pause angesehen werden - zumindest ist das im Arbeitsrecht u. U. so.
Um so mehr solltest Du hier in deinem Ansinnen "einen Gang zurückschalten"!
Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich bin Beriebsrat und Elternbeirat und kenne demnach beide Seiten!
Viele Grüße vom arbeitenden Volk!
Dieter
Im Prinzip kann man es mit dem Arbeitsrecht vergleichen.
Bei 8 Stunden Arbeit hat man Anspruch auf 30 Minuten Pause.
Bei 8,25 Stunden hat man 45 Minuten.aber ob es auch für die Schule gilt,weiß ich nicht!
Wenn man so einen langen Tag hat,steht einem eine angemessene Erholungspause zu.
Dann sollen die halt den Sportunterricht kürzen.
Irgendwo muss es ja Richtlinien geben.Ich würde mal beim Schulamt nachfragen!
Hallo "johnnymcmuff"!
Bevor du diesen Quatsch verbreitest, erkundige dich bitte in den entsprechenden Gesetzeswerken. Das Arbeitszeitgesetz gilt nur für Arbeitnehmer - und das sind Schüler keinesfalls. Die von Dir zitiertenRegelungen zur Ruhepause finden sich übrigens im §4 ArbZG und lauten kurz gefasst so: Nach 6 Std. Arbeit - 30 Min. Pause, nach 9 Std. Arbeit 45 Min Pause.
Erstmal ist die Frage ob die Fahrt mit dem Bus nicht auch als Pausenzeit gilt. Abgesehen davon gibt es noch die Pausen zwischen den Stunden, die müsstest du in deine Berechnung auch noch mit einbeziehen.
Bei 6 Schulstunden sind das Minimum 30 Min Pause, eher 60-70 Minuten (wenn man zwei große Pausen einbezieht)
Abgesehen davon ist es EIN TAG in der Woche.