Muss ich meinen Honorarvertrag versteuern?

5 Antworten

Im Prinzip gilt, jeder hinzuverdienter Euro ist bei der Einkommenssteuer anzugeben und ggf. zu versteuern. Übrigens auch die Krankenversicherung ist zu entrichten.

Von Deinem Honorar kannst Du zunächst Aufwendungen: Ausrüstung, Fachbücher, Fahrtkosten, selbst bezahlte Fortbildungen usw. abziehen. Der Rest ist steuerpflichtig. In Deinem Falle käme aber evtl. die Übungsleiterpauschale zur Anwendung.

Hier sind 2400 EUR im Jahr steuerfrei.

http://www.finanztip.de/uebungsleiterpauschale/

Falls Du darüber hinauskommst, kannst Du Deinen Arbeitgeber immer noch fragen, ob er die Tätigkeit als Minijob abrechnen könnte.

Wenn der Jugendclub eine gemeinnützige Einrichtung ist könnte das mit der Übungsleiterpauschale klappen.

Bein uns (in Hessen ist es so) ich gebe die Honorareinnahmen auf der" Anlage für Einnahmen aus selbständiger Arbeit" an. Beim ersten Mal schreibt man einen formlosen Brief dazu und mit dem Antrag, die Einkünfte im Rahmen der steuerfreien Übungleiterpauschale zu berücksichtigen.

Am besten Du gehst einfach mal zu einer Sprechstunde beim Finanzamt und fragst, wie das bei Euch gehandhabt wird. Möglicherweise kann Dir auch die Organisation, für die Du arbeitest weiterhelfen.

Du solltest zur Sicherheit alles angeben. Es kann ja nichts weiter passieren, außer dass du das steuerlich abführst, was du musst....

Versuche eine Tätigkeit im Rahmen der Ehrenamtspauschale daraus zu machen...die wäre dann steuerfrei.

Da gibt es zwei Sätze.. einmal bis 60.-€ pro Monat... und einmal bis 200.-€ pro Monat... abhängig davon, was du tust.

Das müsstest du bitte selbst ergoogeln.

Mein Rat jedenfalls:

Gib alle Einnahmen sofort an, das ist besser, als wenn Jahre später eine evtl. Nachforderung kommt

Natürlich musst du das.

Das Honorar, welches du erhälst, sind aber nicht der Gewinn der Tätigkeit. Du solltest deine Betriebsausgaben in Abzug bringen (Fahrtkosten, etc.).

Wenn du weniger als 410,- € im Jahr dieser Tätigkeit entnimmst, bleibt sie steuerfrei.

Evtl. nochmal Übungsleiterpauschale googlen.

Du musst das nicht versteuern und nicht mal angeben. Das gilt als Aufwandsentschädigungszahlung. Sieh aber zu, dass das Honorar in deinem Übungsleitervertrag auch genau so deklariert ist.