Wohnungsauflösung - Versteuern?

4 Antworten

Soweit ich weiß, muss man private Gelegenheitskäufte nicht versteuern; eventuell gibt es aber eine Grenze, ab wann es als gewerblich gilt.

Es handelt sich um keinen gewerblichen sondern einmaligen, privaten Verkauf und somit ist der Erlös steuerfrei.

Die Rechnungen sollte man auf jeden Fall zumindest als Kopie haben, da die belegen. dass man keinen Gewinn gemacht hat. Aber auch so, würde ich dagen, dass Finanzamt kann nichts von dem Geld verlangen. Dann müsste man ja auch bei einem PKW verkauf Steuern bezahlen. Da die Wohnung allem Anschein nur gemietet war wird es keine Probleme geben. Bei einem Wohnungsverkauf könnte das Finanzamt unterstellen, man wolle den eigentlichen Kaufpreis drücken in dem man einen hohen Betrag für die Übernahme von Möbeln angibt, und dadurch beim Verkauf der Wohnung keinen Gewinn macht, bzw. der Käufer weniger Grunderwerbssteuer bezahlen würde.

Da ist nichts zu versteuern, denn du hast ja keinen Gewinn (Veräußerungsgewinn) erzielt. Der eingenommene Betrag darf deshalb keinesfalls von dir unter Veräußerungsgewinn in der Steuerklärung eingetragen werden, sonst zahlst du für bereits versteuertes Geld und einen, in Wirklichkeit erzielten Verlust, noch einmal Steuer.