Muss ich meine Zeugenaussage vor dem angeklagten machen?

Support

Liebe/r Levania ,

ich möchte Dich bitten, Fragen nicht mehrfach zu stellen. Gib der Community etwas Zeit, um auf Deine Frage zu reagieren.

Wenn Du dennoch das Gefühl hast, noch nicht genügend Rat bekommen zu haben, kannst Du unterhalb Deiner Frage auf den Link "Noch eine Antwort bitte" klicken. Dann erscheint Deine Frage im Bereich "Offene Fragen" an entsprechender Stelle und die Community weiß, dass Du weitere Antworten benötigst. Deine Fragen werden sonst gelöscht.

Vielen Dank für Dein Verständnis!

Viele Grüße

Klaus vom gutefrage.net-Support

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, der Angeklagte hat das Recht bei jeder Zeugenaussage dabei zu sein, und Du musst Deine Aussage, die Du vor der Polizei gemacht hast, auch im Gericht persönlich wiederholen und die Fragen des Staatsanwalts und des Verteidigers beantworten.

Levania 
Fragesteller
 05.05.2010, 07:34

hab sowas schon befürchtet.... is ja auch im regelfall okay, ich hätte nur gern ne ausnahme... die haben erst gegen mich ermittelt aber es war schnell klar das ich selbst betrogen wurde.

Guppy194  05.05.2010, 08:04

§ 247 StPO:

Das Gericht kann anordnen, daß sich der Angeklagte während einer Vernehmung aus dem Sitzungszimmer entfernt, wenn zu befürchten ist, ein Mitangeklagter oder ein Zeuge werde bei seiner Vernehmung in Gegenwart des Angeklagten die Wahrheit nicht sagen. Das gleiche gilt, wenn bei der Vernehmung einer Person unter 18 Jahren als Zeuge in Gegenwart des Angeklagten ein erheblicher Nachteil für das Wohl des Zeugen zu befürchten ist oder wenn bei einer Vernehmung einer anderen Person als Zeuge in Gegenwart des Angeklagten die dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für ihre Gesundheit besteht. Die Entfernung des Angeklagten kann für die Dauer von Erörterungen über den Zustand des Angeklagten und die Behandlungsaussichten angeordnet werden, wenn ein erheblicher Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist. Der Vorsitzende hat den Angeklagten, sobald dieser wieder anwesend ist, von dem wesentlichen Inhalt dessen zu unterrichten, was während seiner Abwesenheit ausgesagt oder sonst verhandelt worden ist.

Levania 
Fragesteller
 05.05.2010, 08:13
@Guppy194

oooh, das is ja schonmal gut!! auch wenn seine ganze familie vermutlich im saal sein wird... aber ich pack das schon.... vielen dank für die tollen antworten!

In dem Fall musst du das denke ich. Ich habe damals bei meinem Verfahren auch um Ausschluß gebeten, aber bei mir war es etwas anderes. Ich konnte glaubwürdig erklären, das es mir so schon schwer fällt vor so vielen fremden Menschen zu reden, und das ER mir solche Angst macht, das ich dann kein Wort herausbekomme. Jedoch war bei mir die Anklage sex.Missbrauch..demnach war das denke ich angemessen. Aber auch ich musste drum kämpfen. Es ist schwer soetwas durchzubekommen, da ein Angeklagter als Unschuldig gilt, solange das gegenteil nicht bewiesen ist und er hat das Recht dem beizusitzen und zu hören was andere über ihn sagen. Sorry. Kopf hoch. Du packst das. Denk ihn dir einfach weg.

Klar mußt du vor dem Angeklagten Aussagen. Der hat ja das Recht, zu hören, was du sagst und kann dir auch Fragen stellen.
Daß er ausgeschlossen wird, kann nur passieren, wenn er sich nicht anständig benimmt oder wenn es im Rahmen von Jugendschutz ist. Also Gerade Kinder vernimmt der Richter gern mal unter 4 Augen... Aber das wird auf dich sicher nicht zutreffen.

Guppy194  05.05.2010, 08:10

geht auch bei Erwachsenen, § 247 StPO.

Levania 
Fragesteller
 05.05.2010, 08:14

naja, er hat mich vorher bedroht und meinte "wenn du ne aussage machst holen wir uns das geld was unsere familie bisher bezahlt hat von dir wieder" - ich hab einfach angst. klingt natürlich alles logisch, aber es is schwer für mich da mit logik ranzugehen...

DerTroll  05.05.2010, 10:10
@Levania

Aber dann macht er doch sicher keinen Unterschied, ob du in seiner Gegenwart oder in seiner Abwesenheit aussagst.
Ich würde dir raten, vorher schon auf der Geschäftsstelle des Gerichts anzurufen und denen mitzuteilen, daß er dich bedroht, um zu verhindern, daß du gegen ihn aussagst.

Levania 
Fragesteller
 05.05.2010, 11:47
@DerTroll

ich habe mich in den vergangen jahren sehr verändert und hoffe einfach das die mich so auf der strasse nich erkennen würden - wenn ich im gerichtssaal vor ihm sitzen würde wäre dieses "gute gefühl" einfach weg... kann das schwer erklären

Wenn der Richter deine Aussage braucht und dich vorgeladen hat musst du hin und deine Aussage machen . Du brauchst keine Angst haben , es wird dir nichts passieren

Levania 
Fragesteller
 05.05.2010, 07:36

naja, da ich ja die einzige bin die aussagen kann seh ich dann mal schwarz für mich... angst das dort was passiert hab ich garnich mal. meine anwältin hat auch den antrag gestellt das meine neue adresse nur für richter und staatsanwalt einsehbar ist, aber ich seh mich halt schon panisch aufm weg zur arbeit... vielleicht reagier ich ja auch über... danke erstmal!

Das wird wohl leider sein müssen. Ich müsste auch mal gegen einen Schläger aussagen. War nicht schön. Und er war auch dabei. Aber das ist halt Sinn und Zweck der Sache. Du musst sagen: Er wars! So wird der Fall geklärt.

Levania 
Fragesteller
 05.05.2010, 07:33

Der Polizist bei meiner Aussage auf dem Komissiariat meinte nur: "ach, der kann nur nich mein und dein unterscheiden" - na toll... :( danke für die antwort!

Katzenkind88  05.05.2010, 07:36
@Levania

super^^ tolle Aussage...naja ich wünsche dir viel Glück. So schlimm wirds nicht. Ist halt nur ein komisches Gefühl. Aber wenn es "nur" ein Betrüger ist...wahrscheinlich eher harmlos. Bei mir war der Typ auch noch auf meiner Schule danach xD