Muss ich jetzt die komplette Rechnung zahlen?
Moin moin. Ich bin vor kurzem aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Der neue Bewohner ist meine Vermieterin selbst. Jetzt hat die jährliche Heizungswartung stattgefunden und sie hat mir natürlich noch die Rechnung überreicht. Jetzt ist die Frage ob wir uns die Kosten teilen sollten da ich ja auch nur anteilig in der Wohnung gelebt habe. Also 5/12 würde ich übernehmen, den Rest sie.
5 Antworten
So ist es in Ordnung.
Umlage im Rahmen der BK-Abrechnung (Heizkosten) für 2021, nicht eher.
Jetzt hat die jährliche Heizungswartung stattgefunden
die wird über die Nebenkosten abgerechnet. Damit nur bis zu deinem Auszug.
ich muss da mal nachfragen: du warst schon ausgezogen als sie die Heizungswartung durchführen lies?und das Mietverhältnis war da auch schon beendet?
ah ok,danke...dann zahlst du nur anteilig...
Ja klar - ganz normal. Du zahlst solange, wie der Mietvertrag gilt, bzw. die Wohnung neu bewohnt wurde. Der Rest des Zweitraums ist nicht dein Problem
Die Kosten der Wartung werden eigentlich über die Betriebskostenabrechnung umgelegt. Diese bezieht sich immer auf das vergangene Kalenderjahr. Hast du keine erhalten bisher?
In den letzten Jahren hat keine heizungswartung statt gefunden
In der Regel zahlst du hierfür eine Vorauszahlung / Pauschale. Deine Vermieterin hat bis 31.12.21 Zeit, die Betriebskosten mit dir durch geeignete Verteilerschlüssel für das Jahr 2020 abzurechnen (nicht bei Pauschale).
Hätte die Wartung für 2020 nicht 2020 statt finden müssen?
Schau mal bitte in deinem Mietvertrag, ob neben deiner Nettomiete eine Betriebskostenvorauszahlung/ -pauschale ausgewiesen ist. Sollte das der Fall sein, ist dein Vermieter verpflichtet, diese Kosten im Jahr 2022 für 2021 zeitanteilig abzurechnen. Er kann dir nicht einfach die Rechnung so geben - prüfe erst deinen Mietvertrag und die Möglichkeit zur Umlagefähigkeit der angefallenen Betriebskosten. Wurden in den vergangenen Jahren keine Betriebskosten (Grundsteuer, Wasser, Hausmeister, …) abgerechnet?
Doch. Alles abgerechnet und passt auch. Nur weigere ich mich die Rechnung zu zahlen wenn sie doch auch davon prifitiert
Die Kosten der Wartung kann dein Vermieter erst 2022 abrechnen, wenn diese 2021 angefallen ist. Die Kosten werden dann mit deinen Vorauszahlungen gegengerechnet. Sage deinem Vermieter also, dass du die Kosten begleichst, sobald du 2022 die normale Abrechnung erhältst.
Nein. Ich bin Ende Mai ausgezogen, Anfang Mai fand die Wartung statt