Wer trägt die Kosten für Heizungswartung?

9 Antworten

Kann die Vermieterin mir die Kosten des Monteurs aufs Auge drücken??

Nein. Das läuft unter Reparatur und die muß der Vermieter zahlen.

Die Kosten der Wartung auch. Kann sie aber wenn vertraglich vereinbart als Nebenkosten auf den Mieter umlegen.

Wartungskosten sind Heizungsnebenkosten und gehören lt. Betriebskostenverordnung zu den Betriebskosten. Die Wartung muss nicht extra vereinbart werden.

Sowas sollte in der Miete mit drin sein.

Nur wenn du absichtlich etwas kaputt machst ist es vermutlich anders, aber das ist ja nicht der Fall.

Nebenkosten: Heizungswartung

Gemäß § 2 Nr. 4a BetrKV sind die Kosten der Überwachung und Pflege der Heizungsanlage, ihre regelmäßige Überprüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft umlegbare Nebenkosten, die der Mieter bezahlen muss.

Muss der Heizungsmonteur die Anlage reinigen, einstellen und sie dazu zerlegen oder den Brenner reinigen und wieder einbauen oder Wasser nachfüllen, sind alle diese Arbeiten Wartungsarbeiten. Maßgebend und typisch für die Umlagefähigkeit von Wartungsarbeiten ist, dass sie regelmäßig anfallen.

Wartungsarbeiten sind keine Reparaturarbeiten

Die Wartungsarbeiten dürfen nicht mit den Kosten einer Reparatur (Instandsetzung) gleichgestellt werden, da eine Reparatur nicht regelmäßig, sondern einzelfallbedingt anfällt. Reparaturarbeiten sind nicht umlagefähig.

Allerdings ist eine klare Abgrenzung zwischen Wartung und Instandsetzung nicht immer möglich. (...) http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkosten-heizungswartung

Reparaturen nicht, nur die Reinigung und Abgasmessung.