Gültigkeit Arbeitsvertrag - Zusage per E-Mail inkl. Arbeitsvertrag mit Arbeitgeber Unterschrift im Anhang?
Guten Tag zusammen,
ich habe folgende Nachricht via E-Mail inkl. einem vom Arbeitgeber unterschriebenen (2 Personen) Arbeitsvertrag per E-Mail zugeschickt bekommen. Ich hatte in den Gesprächen auch mündlich der Anstellung zugesagt.
"ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass der Betriebsrat Ihrer Einstellung zum 01.01.2017 zugestimmt hat. Sie erhalten den Vertrag auch in Kürze zusammen mit sämtlichen weiteren Unterlagen per Post."
Ist der Arbeitsvertrag damit gültig, auch wenn noch kein schriftliches, von mir unterschriebenes Exemplar vorliegt?
Oder soll ich noch auf den Arbeitsvertrag in Papierform warten, bis ich meinem aktuellen Arbeitgeber kündige?
Ich bin hier nämlich unter Zeitdruck um die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten. Ich möchte nicht das Risiko eingehen, dass der Vertrag doch schriftlich vorliegen muss, nicht ankommt, und ich meinem aktuellen Arbeitgeber gekündingt habe, sodass ich am Ende ohne Job da stehe.
Ich bedanke mich schon mal sehr für euer Feedback!
Beste Grüße
5 Antworten
Der Vertrag ist eigentlich gültig wenn beide mündlich zugesagt haben. Die Schriftform dient als Nachweis. Da aber der Arbeitgeber schon unterschrieben hat ist es so gut wie fix. Auch die Email zählt schon als rechtsgültige Form.
Du kannst ruhigen Gewissens die Kündigung an den jetzigen Arbeitgeber verfassen und wegschicken.
genau diese Situation hatte mein Sohn vor ein paar Wochen.
Ein Arbeitsjuirist sagte mir : "Das ist ein gültiger Vertrag."
übrigens die mündliche Zusage gilt auch als Vertrag. im Gesetz heißt es : "AV soll schriftlich geschlossen werden."
Für alle die jetzt protestieren; na klar besser ist schriftlich, denn das kannst du auf dem" Papier nach Hause tragen". Später hast du dann auch das "Beweismittel" wenn Probleme kommen.
Ganz klar das ist eine Zusage.
Aber trotzdem würde ich auf den schriftlichen Vertrag warten. Du brauchst einen Nachweis über die ganzzen Absprachen, mündlich hast Du einfach nichts in der Hand
Den schriftlichen Vertrag brauchst Du schon.
Um Versandzeit zu sparen, kannst Du ihn abholen.
Du kannst ihn doch auch ausdrucken, dann hast du ihn schriftlich. Und ohne deine Unterschrift müsste er ungültig sein