Gültigkeit Arbeitsvertrag - Zusage per E-Mail inkl. Arbeitsvertrag mit Arbeitgeber Unterschrift im Anhang?

5 Antworten

Der Vertrag ist eigentlich gültig wenn beide mündlich zugesagt haben. Die Schriftform dient als Nachweis. Da aber der Arbeitgeber schon unterschrieben hat ist es so gut wie fix. Auch die Email zählt schon als rechtsgültige Form.

Du kannst ruhigen Gewissens die Kündigung an den jetzigen Arbeitgeber verfassen und wegschicken. 

genau diese Situation hatte mein Sohn vor ein paar Wochen.

Ein Arbeitsjuirist sagte mir : "Das ist ein gültiger Vertrag."

übrigens die mündliche Zusage gilt auch als Vertrag. im Gesetz heißt es : "AV soll schriftlich geschlossen werden."

Für alle die jetzt protestieren; na klar besser ist schriftlich, denn das kannst du auf dem" Papier nach Hause tragen". Später hast du dann auch das "Beweismittel" wenn Probleme kommen.


Ganz klar das ist eine Zusage.

Aber trotzdem würde ich auf den schriftlichen Vertrag warten. Du brauchst einen Nachweis über die ganzzen Absprachen, mündlich hast Du einfach nichts in der Hand

Den schriftlichen Vertrag brauchst Du schon.

Um Versandzeit zu sparen, kannst Du ihn abholen.

Du kannst ihn doch auch ausdrucken, dann hast du ihn schriftlich. Und ohne deine Unterschrift müsste er ungültig sein